Kooperation nach dem Verbandssanktionengesetz: Wie es die anderen machen – Lehren aus dem UK und den USA
„Für die in weiten Teilen prozessorientierte, operative Compliance-Praxis ist es wichtig, rechtzeitig zu erfassen, wie sich der Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten“ (VerSanG-E) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf die praktische Arbeit auswirken wird. In diesem Sinne befasst sich der vorliegende Beitrag mit Fragen der Kooperation zwischen Verbänden – insbesondere Unternehmen – und Behörden. Der Entwurf wird hierzu kaum konkret, weshalb kooperationsbereiten Unternehmen viele Details von den beteiligten Behörden vorgegeben werden dürften. Daher lohnt sich vorab – zur vorbereitenden Beschleunigung einer konkreten, anlassbezogenen Entscheidungsfindung zu einem späteren Zeitpunkt – ein praxisnaher Vergleich der Vorgaben des VerSanG-E zur Kooperation mit den im UK und den USA geltenden Regelwerken. Die dort beschriebenen, in der Praxis erprobten Kooperationsmodalitäten und behördlichen Erwartungen an Unternehmen lassen Rückschlüsse darauf zu, was deutsche Strafverfolgungsbehörden und Gerichte von Verbänden künftig im Rahmen des unbestimmten Rechtsbegriffes einer „ununterbrochenen und uneingeschränkten“ Kooperation erwarten können.“
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