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    14.11.2021

    Keine Lohnfortzahlung bei Betriebsschließungen im Lockdown


    „Den Arbeitgeber trifft keine Pflicht zur Lohnzahlung, wenn er seine Arbeitnehmer aufgrund eines staatlich angeordneten Lockdowns nicht beschäftigen kann. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem bemerkenswerten Grundsatzurteil vom 13.10.2021 (Az. 5 AZR 211/21) entschieden. Damit wendet sich das BAG in seiner ersten Entscheidung im Zusammenhang mit der Coronapandemie unerwartet gegen die bisher vorherrschende Ansicht in Literatur und Instanzrechtsprechung. Grund genug, die Hintergründe sowie die praktischen Auswirkungen der Entscheidung näher zu beleuchten.“

     

    Den gesamten Artikel von Dr. Wolfgang Lipinski und Maximilian Nickel, der in der 23. Ausgabe des Deutschen AnwaltSpiegels veröffentlich wurde, können Sie hier oder im Downloadbereich einsehen. 

     

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