Am 19.11.2024 hat nach dem Europäischen Parlament auch der Rat der Europäischen …
„Die Wettbewerbsbehörde hat neue Instrumente zur Missbrauchsaufsicht bekommen. Google bekommt sie jetzt zu spüren. Alphabet Inc. und dem Tochterunternehmen Google kommt eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ für den Wettbewerb zu. Das hat das Bundeskartellamt gleich zu Beginn des Jahres festgestellt. Damit wandte die Behörde erstmals die erweiterte Missbrauchsaufsicht nach einer im Januar 2021 neu in Kraft getretenen Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19a GWB) an.“
Den gesamten Artikel von Dr. Andrea Pomana in der FAZ vom 12.01.2022, kann hier vollständig eingesehen werden.