es ist der Abend des (heißen) 19. Juni 2022. Ich sitze auf meiner Terrasse und schreibe diesen Blog. In 43 Tagen ist der 1. August 2022. In 43 Tagen wird die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie in deutsches Recht umgewandelt. Ich wette, dass keiner der bisherigen Arbeitsverträge den Anforderungen der Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie entspricht. In 43 Tagen müssen die Musterarbeitsverträge für Neueinstellungen oder Arbeitsvertragsänderungen auf die durch die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie eintretenden Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG), dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) angepasst sein. Sonst droht in 43 Tagen ein Bußgeld.
Am 31. Juli 2019 ist eine EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union („Arbeitsbedingungenrichtlinie“) in Kraft getreten. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und transparente und vorhersehbarere Beschäftigung sicherzustellen. Ein Überblick der Änderungen und Neuerungen:
Es ist der blanke Horror, aber es sind auch noch 43 Tage…
Mit herzlichen (arbeitsrechtlichen) Grüßen
Ihr Dr. Erik Schmid