Werden Mitarbeiter inländischer Unternehmen aus dem Ausland heraus tätig, können…
„Nach der Entscheidung des LAG München vom 26.08.2021 (3 SaGa 13/21) dürfen Arbeitgeber die Rückkehr aus dem Home-Office einseitig anordnen. Bereits vor der Coronapandemie gab es zahlreiche Diskussionen darüber, ob es einen Anspruch auf feste Tage Home-Office beziehungsweise mobiles Arbeiten geben sollte. Inzwischen dürfte eine Vielzahl der Arbeitnehmer fast überwiegend aus dem Home-Office arbeiten. Dabei handelt es sich weitgehend um vorübergehende Regelungen, die vor allem Corona-bedingt vereinbart wurden und dem Infektionsschutz dienten.“
Der Beitrag von Dr. Dominik Sorber und Laura Anna Hagen ist am 27. Oktober 2021 im Online-Magazin Deutscher AnwaltSpiegel erschienen und kann hier vollständig gelesen werden.