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    27.10.2021

    Home-Office forever? Das muss nicht sein, entschied das LAG München


    „Nach der Entscheidung des LAG München vom 26.08.2021 (3 SaGa 13/21) dürfen Arbeitgeber die Rückkehr aus dem Home-Office einseitig anordnen. Bereits vor der Coronapandemie gab es zahlreiche Diskussionen darüber, ob es einen Anspruch auf feste Tage Home-Office beziehungsweise mobiles Arbeiten geben sollte. Inzwischen dürfte eine Vielzahl der Arbeitnehmer fast überwiegend aus dem Home-Office arbeiten. Dabei handelt es sich weitgehend um vorübergehende Regelungen, die vor allem Corona-bedingt vereinbart wurden und dem Infektionsschutz dienten.“

     

    Der Beitrag von Dr. Dominik Sorber und Laura Anna Hagen ist am 27. Oktober 2021 im Online-Magazin Deutscher AnwaltSpiegel erschienen und kann hier vollständig gelesen werden.

     

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