Der Bundestag hat am 25. März 2020 mit den Stimmen fast aller Fraktionen die Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ und zum „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. Die beiden Gesetzespakete haben am 27. März 2020 die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Mit dem „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ sollen die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen werden, insbesondere durch finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, Bonuszahlung in Höhe von EUR 50.000 für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett sowie Zuschläge für Mehrkosten bei persönlichen Schutzausrüstungen und Erbringung von Krankenhausleistungen durch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ soll die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessern, insbesondere durch Ermächtigung des Bundesministeriums für Gesundheit, durch Allgemeinverfügungen und Rechtsverordnungen Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen und die Gesundheitsversorgung sicher zu stellen. Die entsprechende Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit mit näheren Erläuterungen findet sich unter folgendem LINK. Die beschlossenen Gesetzesentwürfe (BT-Drs. 19/18112; BT-Drs. 19/18111) sind über folgende Links zu erreichen.
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an Dr. Karl-Dieter Müller, Dr. Silke Dulle und Robert Schmid wenden.