"Zwei Fliegen mit einer Klappe" schlagen ist eine Redewendung. Sie bedeutet besonders schlau zu sein und mit nur einer Handlung zwei Dinge zu erledigen. Ob es mit der Neuerung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gelungen ist, die Probleme mit dem Fachkräftemangel einerseits und der Migration andererseits zu lösen, wenigstens einen Schritt in die richtige Richtung zu gehen, bleibt abzuwarten.
Liebe Leserin, lieber Leser,
Ende 2018 wanderte der Begriff des "UN-Migrationspakts" durch die Presse und löste rege Diskussionen, auch und in Deutschland aus. Etwa 5000 bis 6000 Delegierte aus fast allen der 193 Staaten der Vereinten Nationen trafen sich in Marrakesch/Marokko, um den ausgehandelten Text eines "Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration" anzunehmen. Es bestanden Befürchtung, dass mit dem UN-Migrationspakt ein Verlust nationaler bzw. deutscher Souveränität in der Einwanderungspolitik entstehen könnte. Allerdings wurde betont, dass der UN-Migrationspakt rechtlich nicht bindend sei und das Recht der Staaten auf die selbstständige Gestaltung ihrer Migrationspolitik unberührt bleibe. Am 07.06.2019 hat der Bundestag nun einen eigenen "Migrationspakt" beschlossen. Ein Teil des - nicht unumstrittenen - Migrationspakts ist das neue "Fachkräfteeinwanderungsgesetz" , das insbesondere für qualifizierte Fachkräfte aus nicht EU-Ländern Neuerungen enthält.
Fachkräfte nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind drittstaatsangehörige Ausländer, die
Kurz zusammengefasst wurde folgendes beschlossen, das auch Arbeitgeber tangieren kann:
Bundesinnenminister Horst Seehofer sprach von einer "historischen Weichenstellung" hin zu einer modernen Migrationspolitik und meinte hiermit auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Ob sich dieses in der Praxis wirklich als solche herausstellt, wird sich zeigen.
In der Praxis wird es Umsetzungsschwierigkeiten geben, da es für Menschen außerhalb der EU sehr schwierig sein kann, die hohen Standards einer deutschen Ausbildung zu erfüllen und somit als Fachkraft zu gelten. Eine solche Umsetzungsschwierigkeit besteht insbesondere für Menschen aus Ländern, in denen keine Ausbildungen in Betrieb und Berufsschule zur Verfügung steht. Aufgrund des hohen Schulniveaus in Deutschland mit z.B. zentralen Prüfungsaufgaben im Abitur gilt dies entsprechend auch für Menschen, die sich ihren ausländischen Schulabschluss als gleichwertig zu einem deutschen Abitur anerkennen lassen wollen.
Mit den Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird weder der Fachkräftemangel noch die Probleme bei der Migration gelöst werden.
Herzliche (arbeitsrechtliche) Grüße aus München
Ihr Dr. Erik Schmid
Hinweis: Dieser Blog-Beitrag ist bereits im arbeitsrechtlichen Blog von Dr. Erik Schmid im HJR-Verlag erschienen.