Ihre
Suche

    03.06.2025

    EU-Kommission schafft neue Kategorie für Unternehmen: SMCs (Small Mid-Caps)


    Eine neue EU-Unternehmenskategorie soll die Lücke zwischen KMU und Großunternehmen schließen – mit konkreten Entlastungen bei Datenschutz, Berichtspflichten und Kapitalmarktzugang. Wer künftig als Small Mid-Cap gilt, könnte deutlich profitieren.

    Die EU-Kommission hat 2025 eine Reihe von sogenannten Omnibus-Paketen vorgestellt – Gesetzespakete, die mehrere bestehende Verordnungen oder Richtlinien gleichzeitig ändern oder aktualisieren und vor allem darauf abzielen, die bürokratische Belastung für Unternehmen zu reduzieren. Der Verwaltungsaufwand für alle Unternehmen soll im Schnitt um 25%, für mittelständische Unternehmen sogar um 35% reduziert werden. 

    Diesem Ziel dient auch das am 21.5.2025 veröffentlichte Omnibus-Paket IV, das eine neue Kategorie für Unternehmen vorschlägt, die zwischen klassischen KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und Großunternehmen angesiedelt sind – die sogenannten SMCs (Small Mid-Cap Enterprises).

    SMCs sollen Unternehmen sein, die formal keine KMU mehr sind, aber dennoch nicht die Struktur oder Ressourcen von Großunternehmen aufweisen. Konkret ist ein Unternehmen laut Vorschlag ein SMC, wenn es 

    • mehr als 249 und weniger als 750 Mitarbeitende beschäftigt und
    • entweder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro und weniger als 150 Mio. Euro erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von über 43 Mio. Euro und weniger als 129 Mio. Euro aufweist.

    Mit dieser neuen Klassifizierung will die EU sicherstellen, dass mittelständische Unternehmen nicht zwischen den Regelwerken für KMU und Großunternehmen zerrieben werden.

    Die neue Definition soll in mehrere EU-Richtlinien und Verordnungen einfließen – mit dem Ziel, SMCs gezielt zu entlasten:

    1. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Aktuell sind bestimmte Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden von der Pflicht befreit, Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Diese Schwelle soll auf SMCs ausgeweitet werden. Zudem soll die Pflicht nur noch für besonders risikobehaftete Datenverarbeitungen gelten.

      Prognostiziertes Einsparpotenzial laut Kommission: bis zu 66 Mio. Euro pro Jahr.
    2. Prospektpflichten für börsennotierte Unternehmen: Für SMCs ist ein vereinfachter EU-Wachstumsemissionsprospekt vorgesehen. Damit sinkt der Aufwand für Kapitalmaßnahmen und Börsengänge erheblich.

      Prognostiziertes Einsparpotential: bis zu 20.000 Euro pro Emission und bis zu 12,7 Mio. Euro Gesamteinsparpotential für betroffene Unternehmen.
    3. Abschließend sollen für SMCs (1) die Sorgfalts- und Rückverfolgungspflichten im Zusammenhang mit der Lieferkette für Batterierohstoffe ausgenommen werden (Batterieverordnung), (2) der Zugang zu einem speziellen Helpdesk eröffnet werden, der sie bei Handelsbeschwerden im Bereich von Dumping und Subventionen unterstützen kann (Antidumping- und Antisubventionsgrundverordnung), und (3) die Registrierungspflicht für Importeure von Geräten mit fluorierten Treibhausgasen soll für SMCs nur noch gelten, wenn das Produkt tatsächlich von Berichtspflichten oder Begrenzungen betroffen ist (F-Gas-Verordnung).

    Anmerkungen und Praxishinweise

    Viele Unternehmen im europäischen Mittelstand sehen sich heute mit einem Übermaß an Bürokratie konfrontiert, das ursprünglich für Großunternehmen gedacht war. Gerade in kapitalmarktnahen Bereichen (z. B. Börsengang) schreckt der Aufwand oft ab. Omnibus IV greift diesen Missstand auf.

    Wenn die Vorschläge der Kommission umgesetzt werden, könnten mittelständische Unternehmen deutlich entlastet werden – finanziell, personell und organisatorisch. Damit verbessern sich nicht nur die Wettbewerbsbedingungen, sondern auch der Zugang zum Kapitalmarkt.

    Ob und in welcher Form das Europäische Parlament die Vorschläge der Kommission annimmt, bleibt abzuwarten. Klar ist aber: Die neue SMC-Kategorie bringt dringend benötigte Differenzierung in die Unternehmensregulierung – und macht damit vielen mittelständischen Firmen in Europa Hoffnung auf spürbare Erleichterungen.

    Ein Lichtblick im Dickicht der EU-Vorschriften – und vielleicht ein erster Schritt zu einer echten Mittelstandsagenda auf europäischer Ebene.

    Gerhard Manz
    Julius Bauer

    Dieser Beitrag erscheint ebenso im Haufe Wirtschaftsrechtsnewsletter.

    Erleichterungen für die Gesellschaft bei Einladung zur GmbH-Gesellschafterversammlung
    Das OLG Celle stellte für die GmbH klar: Verlangt der Gesellschaftsvertrag für…
    Weiterlesen
    Übertragung von unverbrieften Aktien in der Familien-AG
    In den meisten nicht börsennotierten Aktiengesellschaften sind die Aktien…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Banyan Software beim Erwerb der tec4U-Solutions GmbH
    Berlin/Freiburg, 1. Juli 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    Die EU Inc. kommt: Europas Gesellschaftsform für Start-ups und Scale-ups
    Die EU Inc. könnte die europäische Start-up-Landschaft revolutionieren: Mit…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Gesellschafter der Trautwein GmbH beim Einstieg der 1Team Capital AG
    Freiburg, 29. Juni 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Ningbo Cixing beim Erwerb ausgewählter Vermögenswerte der STOLL-Marke von KARL MAYER
    Berlin, 25. Juni 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten hat…
    Weiterlesen
    Best Lawyers Germany 2027: 70 Anwältinnen und Anwälte von ADVANT Beiten ausgezeichnet
    ADVANT Beiten ist in den aktuellen Best Lawyers Germany-Rankings erneut…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Insolvenzverwalter Nils Krause bei Verkauf wesentlicher Geschäftsbereiche von Wachsmuth & Krogmann
    Hamburg, 16. Juni 2026 – ADVANT Beiten hat Rechtsanwalt Nils Krause (ECOVIS…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten begleitet Island Green Capital bei Beteiligung an Isar Aerospace
    Berlin, 12. Juni 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten hat…
    Weiterlesen