Klimaschutz, Wirtschaft, Forschung, Entwicklung und nun Verteidigung: die Europäische Union (EU) soll viele Aufgaben erledigen und zugleich die Regierungen der 27 Mitgliedstaaten nicht in den Schatten stellen. Das erfordert die Annäherung an die Quadratur des Kreises in vielen Verhandlungsrunden.
Die Finanzierung der Aufgaben der EU muss langfristig sichergestellt sein und bedarf einer umfassenden Haushaltsplanung. Die Grundlage dieser Haushaltsplanung stellt der sog. "Mehrjährige Finanzrahmen" dar und der nächste muss von den Mitgliedstaaten für die Jahre 2028 bis 2034 auf Vorschlag der Europäischen Kommission mit Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig beschlossen werden. Die Kommission hat am 16. Juli 2025 ihren Entwurf vorgestellt und dieser hat es in sich. Doch was genau ist der „Mehrjährige Finanzrahmen“ eigentlich, welche Inhalte bzw. welche Änderungen gegenüber der vorherigen Förderperiode sieht dieser vor und wie geht es nun weiter?
Der im Verantwortungsbereich der Europäischen Kommission liegende „Mehrjährige Finanzrahmen“ (MFR) deckt auf Grundlage des Art. 312 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Haushaltsplanung der EU für mindestens fünf – regelmäßig sieben – Jahre ab. Dabei bestimmt er durch Festlegung von verbindlichen Obergrenzen den finanziellen Umfang des jährlichen EU-Haushalts. Im Fokus steht dabei stets die Förderung eines europäischen Miteinanders insbesondere in Hinblick auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Eine langfristige Haushaltsplanung ermöglicht es, dass Investitionsprojekte auf mehrere Jahre ausgerichtet und so effizienter gestaltet werden können. Durch variable Elemente des MFR kann flexibel auf Krisen und Notstände wie Naturkatastrophen reagiert und finanzielle Mittel schnell und präzise eingesetzt werden.
Neben dem MFR verfügt die EU auch über Nebenhaushalte. Prominentestes Beispiel hierfür ist NextGenerationEU (NGEU). Es handelt sich hierbei um ein befristetes Aufbauprogramm, das im Jahr 2020 ins Leben gerufen wurde, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen. Mit einem Umfang von bis zu 808 Milliarden Euro zielt NGEU darauf, die wirtschaftliche Erholung in der EU zu finanzieren und Investitionen zu fördern.
Darüber hinaus existieren auch noch andere Haushalte außerhalb des klassischen Finanzrahmens, wie die Europäische Friedensfazilität (EFF). Die Fazilität wurde für den Zeitraum 2021-2027 mit einem Umfang von 5,69 Mrd. EUR eingerichtet und dient der Unterstützung von Ländern, die von militärischen Konflikten betroffen sind.
Die Kommission will den Haushalt kräftig aufstocken. Der laufende MFR 2021-2027 hat ein Gesamtvolumen in Höhe von rund 1.211 Mrd. EUR, was ca. 1,11 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU-27 entspricht. Hinzu kommen Mittel aus dem Wiederaufbauprogramm „Next Generation EU“ in Höhe von rund 807 Mrd. EUR.
Das derzeitige EU-Budget beträgt inklusive NGEU Mitteln also etwa 285 Mrd. EUR pro Jahr. Im Vergleich dazu beträgt das deutsche Bundesbudget alleine schon etwa 450 Mrd. EUR, also knapp das Doppelte.
Die Europäische Kommission hält das derzeitige Haushaltsvolumen für den künftigen MFR 2028-2034 für unzureichend, insbesondere im Hinblick auf den Bedarf für die Überwindung globaler Instabilitäten sowie der Finanzierung von Klimaschutz und Biodiversität. Die Europäische Kommission möchte 2.000 Mrd. EUR investieren, um die EU zukunftssicher zu gestalten. „Der nächste mehrjährige Finanzrahmen ist der ambitionierteste, den wir jemals vorgeschlagen haben. Er ist strategischer, flexibler, transparenter.“, so die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen. Doch wo sollen diese Finanzmittel herkommen?
Um die nationalen Beiträge der Mitgliedsstaaten stabil zu halten, versucht die Europäische Kommission neue Eigenmittel zu erschließen. Derzeit wird die Erfüllung der EU-Aufgaben weitgehend von Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert und diese möchten eher weniger als mehr "nach Brüssel überweisen". Vorgeschlagen werden zum einen ökologische Abgaben, d.h. Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem (ETS) sowie dem CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) sollen dauerhaft als Eigenmittel eingesetzt werden, wobei 30 % der ETS-Erlöse künftig zusätzlich zum Erlös aus dem CBAM in den EU-Haushalt fließen sollen. Zum anderen sollen Einnahmen aus der Besteuerung multinationaler Konzerne generiert werden: Mit der geplanten Besteuerung von Unternehmensgewinnen in der EU durch das Instrument BEFIT (Business in Europe: Framework for Income Taxation) sowie Einnahmen aus der OECD-gesteuerten Säule 1 der globalen Mindeststeuersystems.
Kernstück des neuen MFR stellen die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne dar, welche die Grundlage für Investitionen und Reformen bilden sollen. Die Europäische Kommission möchte allein hierfür 865 Mrd. EUR investieren.
Zudem soll nach Vorstellung der Europäischen Kommission die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) modernisiert und an neue ökologische und soziale Anforderungen angepasst werden. 300 Mrd. EUR sind weiterhin als Einkommensunterstützung für die Landwirte vorgesehen, was eine Verdopplung der Agrarreserve zum vorherigen MFR darstellt.
Darüber hinaus sollen Programme zur Verringerung wirtschaftlicher und territorialer Ungleichheiten zwischen den Regionen effizienter gestaltet werde sowie Optimierungen bei Zöllen und Verbrauchssteuern vorgenommen werden.
Ein weiterer bedeutender Vorschlag ist die Einrichtung eines Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds mit annähernd 410 Mrd. EUR. Dieser Fonds bündelt bis zu 14 bisher getrennte Programme, darunter Innovation, Digitalisierung, Klimaschutz, Gesundheit und Verteidigung, in einem einzigen, thematisch fokussierten Fonds. Ziel ist es, strategische Investitionen in Schlüsseltechnologien zu fördern, die industrielle Dekarbonisierung voranzutreiben und Europas globale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Der Entwurf der Europäischen Kommission stößt nicht überall auf positive Resonanz. So hat das Europäische Parlament bereits den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds als unzureichend abgelehnt. Großfonds gelten als ungeeignet, die parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten. Es kritisiert zudem das Modell eines nationalen Plans pro Mitgliedstaat („Single Plan“), wie es bei der Aufbau- und Resilienzfazilität praktiziert wird. Das Europäische Parlament werde keine Einschränkung seiner Aufsichtspflicht und seiner demokratischen Kontrolle über EU-Finanzmittel akzeptieren. Stattdessen fordert es eine differenzierte Struktur mit starker parlamentarischer Kontrolle sowie die Einbindung regionaler und lokaler Behörden.
Mehrere Mitgliedstaaten lehnen zudem die deutliche Erhöhung des EU-Budgets ab. Insbesondere, wenn dies mit einer Anhebung der Ausgabenobergrenze über die bisherige Marke von 1% des BNE einhergehen würde, was wiederum das Europäische Parlament und die Europäische Kommission kritisieren. "Frugale" Staaten wie Deutschland haben sich bereits gegen eine Erhöhung des EU-Haushalts ausgesprochen. Frankreich hat sogar angekündigt, Zahlungen für den EU-Haushalt im Jahr 2026 kürzen zu wollen.
Viele Mitgliedstaaten stehen neuen, verpflichtenden Eigenmitteln und zusätzlichen finanziellen Belastungen, die über die Management- oder Strukturreformen hinausgehen, skeptisch gegenüber. Ungeachtet der Kommissionsvorschläge für neue Finanzierungsinstrumente bestehen weiterhin Differenzen, etwa zur Integration neuer Themenfelder oder zur zentralisierten Steuerung.
Überwiegender Konsens besteht in Bezug auf die Erhöhung des Verteidigungsetats. Die Finanzierung der Verteidigung stützt sich auf den Europäische Verteidigungsfonds (EEF). Dieser ist das zentrale EU-Instrument zur Förderung von Forschung, Entwicklung und gemeinsamer Beschaffung moderner Verteidigungstechnologien. Für die laufende Periode 2021–2027 steht dem Fonds ein Budget von 7,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage investierte die Europäische Kommission allein in diesem Jahr 910 Millionen Euro in die Stärkung der innovativen und interoperablen Verteidigungsindustrie in Europa. Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht für die Bewältigung schwerer Krisen einen speziellen Mechanismus mit einer finanziellen Schlagkraft von fast 400 Mrd. EUR vor. Dabei sollen aus dem Fonds für Wettbewerbsfähigkeit in die Bereiche Verteidigung und Weltraum 131 Mrd. EUR investiert werden. Weitere 100 Mrd. EUR sind für die Erholung und Resilienz der Ukraine vorgesehen.
Neben dem EEF plant die Europäische Kommission im Rahmen ihrer „ReArm Europe“-Initiative eine umfassende Aufrüstung. Dazu wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 150 Milliarden Euro mittels Kapitalmarktanleihen vorgesehen. Dies soll schnelle und gezielte Investitionen ermöglichen, ohne die nationalen Haushalte über Gebühr zu belasten. In den nächsten vier Jahren sollen insgesamt etwa 800 Milliarden Euro mobilisiert werden, wovon ein Großteil durch eine Erhöhung der nationalen Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten um 1,5 % des BIP gedeckt werden soll.
Weitere Überlegungen betreffen die Einrichtung einer sogenannten „Aufrüstungsbank“, die von EU-Mitgliedstaaten, aber auch ausländischen Partnern wie den USA und Großbritannien unterstützt wird, um die Finanzierungen für Verteidigungstechnologien zu vereinfachen und zu bündeln. Diese Bank würde durch von den Anteilseignerstaaten abgesicherte Triple-A-Anleihen ausgeben und so zusätzliche Mittel mobilisieren, ohne das Verschuldungsniveau der Mitgliedstaaten zu erhöhen.
Der am 16. Juli 2025 von der Europäischen Kommission vorgelegte Vorschlag für den MFR 2028–2034 muss im Laufe der nächsten zwei Jahre verabschiedet werden, wobei der neue MFR im Rat einstimmig und im Europäischen Parlament mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.
Wie die Europäische Kommission den Spagat zwischen zukunftsorientierter Politik mit vom Parlament gewollten neuen Aufgaben und Ausgaben sowie den Sparwünschen der Mitgliedstaaten meistern wird, kann derzeit nicht vorhergesehen werden. Schon bisher sind die Verhandlungen oftmals von dem Paradoxon geprägt, dass jeder Mitgliedstaat sich wünscht, mehr herauszubekommen als einzuzahlen. Darüber hinaus werden in der EU wie andernorts bedauerlicherweise unterschiedliche Punkte miteinander verknüpft: Beispielsweise die Zustimmung. zu EU-Sanktionen mit Zusagen zugunsten einzelner EU-Mitgliedstaaten, wie zuletzt im Falle der verzögerten Zustimmung der Slowakei zum 18. Sanktionspaket gegen Russland. In den nächsten zwei Jahren wird es jedenfalls harte Auseinandersetzungen über den Vorschlag geben und der MFR 2028-2034 wird sicher anders aussehen als er vorgeschlagen wurde.
Quellen
Vorschlag der Europäischen Kommission
Beispiel Anmerkungen aus Baden-Württemberg