am 23. Juni 2022 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union gebilligt. Die „Arbeitsbedingungen-Richtlinie“ verfolgt das Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem eine transparente und vorhersehbare Beschäftigung gefördert und zugleich die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarkts gewährleistet wird. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und soll schon zum 1. August 2022 in Kraft treten. In diesem Newsletter können Sie lesen, was bis zum 31. Juli 2022 hinsichtlich (nahezu) aller bestehenden Musterarbeitsverträge sowie spätestens ab August 2022 hinsichtlich bereits bestehender Arbeitsverträge zu unternehmen ist.
Mit besten Grüßen
Das Autoren-Team von ADVANT Beiten
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