Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem Beschluss vom 19. November 2025 (Az. 2 BvL 20/17, 2 BvL 21/17, 2 BvL 5/18, 2 BvL 6/18, 2 BvL 7/18, 2 BvL 8/18 und 2 BvL 9/18) die Berliner Beamtenbesoldung für die Jahre 2008 bis 2020 als weit überwiegend verfassungswidrig eingestuft. Die Entscheidung hat eine enorme Sprengkraft, die weit über Berlin hinausgeht. Das Gericht hat die Maßstäbe für die Prüfung einer amtsangemessenen Alimentation grundlegend neu justiert. Es ist absehbar, dass die Besoldungsgesetze aller 16 Bundesländer im Rahmen von Besoldungsklagen nun unter Druck geraten. Auf die Länder rollt eine Klagewelle mit unabsehbaren finanziellen Folgen zu. Zudem muss geprüft werden, welche Beamte wie betroffen sind – und welche Gesetze nun geändert werden müssen. Wir stehen hier an der Seite der öffentlichen Hand.
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