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    09.03.2023

    Newsletter Arbeitsrecht März 2023


    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

     

    seit Erscheinen des letzten Newsletters gab es wieder eine Reihe von hochinteressanten und sehr praxisrelevanten Entscheidungen, u.a. des Bundesarbeitsgerichts, die wir Ihnen neben anderen interessanten Informationen für Ihren beruflichen Alltag heute vorstellen wollen. Das BAG sorgte am 16. Februar 2023 mit seiner Entscheidung zum Thema „Entgeltgleichheit von Männern und Frauen" für erhebliches Aufsehen. In diesem praxisrelevanten Urteil entschied das BAG, dass Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht damit begründet werden können, dass ein Arbeitnehmer bei gleicher Tätigkeit durch geschicktes Verhandeln eine höhere Vergütung vereinbart. Damit wird die Vertragsfreiheit bei individuellen Gehaltsverhandlungen eingeschränkt. Denn bei Gehaltsentscheidungen muss auf objektive Kriterien zurückgegriffen werden nach dieser Entscheidung des BAG. Welche genau das jedoch sind, bleibt in der derzeit nur als Pressemitteilung vorliegenden Entscheidung des BAG noch offen. Dieses nannte bisher nur das Dienstalter. Weitere objektive Kriterien könnten darüber hinaus auch die Berufserfahrung oder eine höhere Qualifikation sein. Weiterführende Informationen zu diesem äußerst spannenden Thema finden Sie in unserem Blickpunkt-Beitrag.

     

    Auch die Entscheidung des BAG vom 30. November 2022 zum Thema „Versetzung in das Ausland“ hat einen großen Einfluss auf die Praxis. Hierbei wurde nun höchstrichterlich geklärt, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers auch eine Versetzung in das Ausland gestattet.

     

    Aber auch die Entscheidungen hinsichtlich der Sozialauswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung sowie der Nutzung eines Bewerbermanagement-Tools bei der Unterrichtung des Betriebsrats sind sehr lesenswert, da für die betriebliche Praxis ebenfalls von hoher Relevanz. Eine Besprechung dieser und weiterer interessanter Entscheidungen können Sie unter der Rubrik Rechtsprechung finden.

     

    Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre unseres Newsletters. Alle Kolleginnen und Kollegen der Praxisgruppe Arbeitsrecht von ADVANT Beiten stehen Ihnen gerne für ergänzende Erläuterungen zu diesen aktuellen und allen anderen Themen Ihres beruflichen Alltags gerne zur Verfügung.

     

    Mit besten Grüßen

     

    Markus Künzel

     

    – für die Praxisgruppe Arbeitsrecht –

     

    Der Newsletter kann unter diesem Link eingesehen werden.

     

    Das in diesen Beiträgen gewählte generische Maskulinum bezieht sich zugleich auf die männliche, die weibliche und andere Geschlechteridentitäten. Zur besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Geschlechteridentitäten werden ausdrücklich mitgemeint, soweit die Aussagen dies erfordern.

     

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