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    26.02.2020

    Newsletter Arbeitsrecht, März 2020


    Liebe Leserinnen und Leser,


    die „Roaring Twenties“ sind schon ordentlich in Fahrt gekommen. Nur nicht so, wie man es sich gerne vorgestellt

    hätte: Das erste die Medien beherrschende Thema dieses Jahrzehnts ist wohl der Coronavirus – leider auch ein

    arbeitsrechtliches Problem in Zeiten der Globalisierung und damit verbundenen Dienstreisen. Der Beitrag „Geschäftsreisen in Zeiten des Coronavirus‘“ auf Seite 9 zeigt Unternehmen, was arbeitsrechtlich zu beachten ist, behandelt aber auch die Entsenderichtlinie, die der deutsche Gesetzgeber bis Ende Juli umsetzen muss.

     

    Noch aus dem vergangenen Jahrzehnt stammt das Geschäftsgeheimnisgesetz. Nach fast einem Jahr seit seinem

    Inkrafttreten haben alle Unternehmen ihre to do‘s hoffentlich erledigt. Oder etwa nicht? Der Beitrag auf Seite

    11 gibt noch einmal einen Überblick dazu und zeigt dabei arbeitsrechtliche Gestaltungmöglichkeiten. Ein Beitrag

    zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf Seite 13 rundet unsere Rubrik „Im Blickpunkt“ ab.

     

    Wie üblich gibt es auch aus der Rechtsprechung wieder einiges zu berichten: Das Bundesarbeitsgericht hat wichtige

    Entscheidungen z. B. im Bereich Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, im Urlaubs- und Antidiskriminierungsrecht

    gefällt, aber auch die Instanzgerichte waren fleißig: Für Aufsehen haben unter anderem die Crowdworking-

    Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München, aber auch das „Fingerprint“-Urteil des Arbeitsgerichts Berlin

    gesorgt (Seiten 6 und 9).

     

    Im Arbeitsrecht ist immer etwas los, hoffen wir nur, dass für die Unternehmen die „Roaring Twenties“ eher in erfreulicher

    Hinsicht aufregend werden.


    Wir wünschen eine informative Lektüre und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

     

    Mit den besten Grüßen

     

    Dr. Wolfgang Lipinski