die Corona-Pandemie hält das Land weiter in Atem. Die befürchtete zweite Welle ist Realität geworden und hat zu
einem „Lockdown-Light“ in Deutschland geführt. Dennoch ist durch die Veröffentlichung von positiven Zwischenergebnissen
bei Impfstoffen erstes Licht am Ende des Tunnels erkennbar. Es wird aber natürlich dauern, bis die Impfstoffe zugelassen werden, die Impfungen organisiert und flächendeckend durchgeführt sein werden. Daher ist noch mit einem harten Winter zu rechnen, der auch die Unternehmen weiter fordern wird. Das betrifft nicht nur in wachsender Zahl anlaufende Restrukturierungen, sondern
auch ganz praktische Fragen im Umgang mit der Pandemie. Wie zum Beispiel umgehen mit Mitarbeitern, die sich
nicht an Hygiene-Konzepte halten oder sogar an Corona-Kundgebungen teilnehmen und dabei die Masken- und
Abstandsregeln demonstrativ missachten? Zwei Beiträge in unserer Blickpunkt-Rubrik beschäftigen sich mit dieser
Frage, wobei der erste (nebenstehend) arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Teilnahme von Mitarbeitern
an „Hygiene-Demonstrationen“ behandelt und der zweite Hygiene-Problematiken in den Betrieben selbst beleuchtet (ab Seite 3).
Die Rechtsprechung zeigt sich glücklicherweise relativ „corona-immun“. Ab Seite 5 finden Sie einige interessante
Besprechungen unter anderem aus dem Kündigungs- und Betriebsverfassungsrecht des Bundesarbeitsgerichts, aber
auch der Instanzgerichte. Dass man sich vor dem Bundesarbeitsgericht kürzlich wieder mit dem bekannten Problem
eines Kopftuchverbots auseinandergesetzt hat, möchte man fast als ersten hoffnungsfrohen Schritt in Richtung
Normalität betrachten.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre und eine gute Winterzeit. Denken Sie gerade dieses Jahr daran: Ab
dem 21. Dezember werden die Tage auch wieder länger. Alles Gute und bleiben Sie gesund.
Mit den besten Grüßen
Ihr