Am 19. Juni 2024 wurde das EU-Geldwäschepaket („AML-Paket“) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Mittlerweile sind alle Regelungen des ambitionierten Gesetzespakets in Kraft getreten. Mitgliedstaaten und Verpflichtete haben nun drei Jahre Zeit, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten.
Das Gesetzespaket ist weit mehr als eine Neufassung und Erweiterung der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie. Es stellt einen Paradigmenwechsel in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dar. Mit den neuen Regelungen werden die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erstmals EU-weit umfassend harmonisiert und grundlegend neu geordnet.
Insbesondere für die Verpflichteten im Finanzsektor dürfte der mit dem AML-Paket verbundene Umsetzungsaufwand deutlich über denjenigen der 4. Geldwäscherichtlinie hinausgehen und wird die Institute auch über die dreijährige Umsetzungsfrist hinaus intensiv beschäftigen. Für Sie besteht die besondere Herausforderung und Notwendigkeit darin, bereits jetzt auf Basis der bekannten Neuregelungen den Anpassungsbedarf in den bestehenden Prozessen zu identifizieren, um eine fristgerechte Umsetzung des AML-Pakets innerhalb der dreijährigen Umsetzungsfrist zu gewährleisten. Gleichzeitig muss auf Basis dieser ersten Betroffenheitsanalyse ein hinreichend flexibler Umsetzungsprozess definiert werden, der es erlaubt, weitere Anpassungen aufgrund noch ausstehender nationaler Umsetzungsgesetze und konkretisierender regulatorischer Vorgaben fortlaufend vorzunehmen.
Unsere Broschüre gibt einen Überblick über die Neuregelungen des AML-Pakets sowie Hinweise für eine effiziente und rechtssichere Umsetzung im Finanzsektor.