der Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen und ggf. auch auf den vertraglichen Jahresurlaub erlischt nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitnehmer vorher vom Arbeitgeber aufgefordert wurde, den Urlaub zu nehmen und darüber informiert wird, dass der nicht genommene Urlaub sonst verfällt.
Arbeitgeber müssen „konkret und in völliger Transparenz“ dafür sorgen, dass Arbeitnehmer den bezahlten (gesetzlichen) Jahresurlaub nehmen. Arbeitgeber haben Arbeitnehmer „klar und rechtzeitig mitzuteilen, dass der Urlaub am Ende des Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums verfallen wird, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht nimmt“.
Die Aufforderung des Arbeitgebers sollte so rechtzeitig erfolgen, dass die Arbeitnehmer den restlichen Jahresurlaub noch nehmen können. Nach meiner Einschätzung gibt der Lebkuchen-Index einen angemessenen Zeitpunkt für die Aufforderung vor. Es gibt keine konkreten Form-Vorgaben, der Hinweis des Arbeitgebers könnte wie folgt gestaltet werden:
Lassen Sie sich die ersten Lebkuchen und Spekulatius gut schmecken.
Mit herzlichen (arbeitsrechtlichen) Grüßen
Ihr Dr. Erik Schmid