Die ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige ist wie ein Kochrezept. Mal gelingt sie, mal gelingt sie nicht. Wenn es nicht gelingt – sowohl das Rezept als auch die Massenentlassungsanzeige – kann es zu Bauchschmerzen kommen. Schlechtes Essen schmeckt nicht und kann auf den Magen schlagen. Eine nicht ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige schlägt mindestens genauso auf den Magen, denn da die Kündigungen unwirksam sein können.
Liebe Leserin, lieber Leser,
es kommt - beim Kochen und bei der Massenentlassungsanzeige - nicht nur auf die richtigen Zutaten an. Es kommt insbesondere auch auf die Art und Weise der Zubereitung und den zeitlichen Ablauf an. Wer beispielsweise bei Bratkartoffeln zu früh Zwiebeln und Speck in die Pfanne gibt, riskiert angebrannte oder verkohlte Speck- und Zwiebelstücke. Wer bei der Zubereitung eines Käsekuchens zu früh die Backofentür öffnet, riskiert, dass der Kuchen in sich zusammenfällt. Beim Kochen, Backen aber auch bei der Massenentlassungsanzeige sind die typischen Fehler zu vermeiden. Das BAG hat mit Urteil vom 13.06.2019 (6 AZR 459/18) einen wichtigen Tipp für die ordnungsgemäße Massenentlassungsanzeige und die Wirksamkeit der Kündigungen gegeben.
Nach § 17 KSchG besteht die Pflicht, eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit zu erstatten, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen die Schwellenwerte nach § 17 Abs. 1 KSchG überschritten sind. Die Schwellenwerte sind überschritten, wenn in Betrieben mit in der Regel
Zum Gelingen von Käsekuchen und Bratkartoffeln hat das BAG nichts gesagt. Das BAG hat jedoch Stellung genommen, dass Kündigungen hinsichtlich der Voraussetzungen der Massenentlassungsanzeige nach der Ansicht des BAG auch dann wirksam sind, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist, die Kündigung aber erst nach Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit dem Arbeitnehmer zugeht.
Das Urteil des BAG ist für die Arbeitgeberseite erfreulich. Dennoch gibt es im Zusammenhang mit der Massenentlassungsanzeige eine Vielzahl von Problemen, Unklarheiten und Stolperstellen.
Herzliche (arbeitsrechtliche und kulinarische) Grüße aus München
Ihr Dr. Erik Schmid
Hinweis: Dieser Blog-Beitrag ist bereits im arbeitsrechtlichen Blog von Dr. Erik Schmid im HJR-Verlag erschienen.