Ihre
Suche

    18.12.2022

    Das „Kurzarbeit-Weihnachtsgeschenk“ der Bundesregierung


    Liebe Leserin, lieber Leser,

     

    die coronabedingten Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld wären zum 31.12.2022 ausgelaufen. Um in einem zu erwartenden schwierigen wirtschaftlichen Umfeld Unternehmen und Beschäftigten weiterhin Sicherheit zu verschaffen, verlängerte die Bundesregierung die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Das bedeutet zunächst bis Ende Juni 2023:

     

    • Kurzarbeitergeld kann bereits beantragt und gewährt werden, wenn mindestens zehn Prozent der beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent betroffen sind.
    • Die für die Kurzarbeit vorgesehenen Arbeitnehmer müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen und müssen nicht Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut haben.
    • Leiharbeitnehmer bleiben weiterhin berechtigt, Kurzarbeitergeld zu beziehen.

     

    Mein Weihnachtsgeschenk an alle Leserinnen und Leser: 2023 werde ich in diesem Blog weitere arbeitsrechtliche Themen besprechen. Bis dahin wünsche ich allen ein wunderschönes Weihnachtsfest, ein paar geruhsame Tage und einen guten Start in ein gesundes, glückliches und erfolgreiches 2023.

     

    Mit herzlichen (arbeitsrechtlichen) Grüßen

     

    Ihr Dr. Erik Schmid

     

    Dieser Blog ist bereits im arbeitsrechtlichen Blog von Erik Schmid im Rehm-Verlag (www.rehm-verlag.de) erschienen.

     

    Zur besseren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Beitrag auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulin verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.

     

     

     

    Befristung (NICHT) durch jeden gerichtlichen Vergleich
    Die Befristung ist ein beliebtes arbeitsrechtliches Instrument, um einen…
    Weiterlesen
    Gehaltsangabe in europaweiten Stellenanzeigen: Pflicht oder Kür?
    Italien gehört zu den wenigen EU-Mitgliedstaaten, die die…
    Weiterlesen
    Es läuft nicht in Deutschland – deshalb braucht es Reformen
    2018 Vorrunden-Aus bei der Fußball WM in Russland, 2022 Vorrunden-Aus bei der…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Banyan Software beim Erwerb der tec4U-Solutions GmbH
    Berlin/Freiburg, 1. Juli 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    Best Lawyers Germany 2027: 70 Anwältinnen und Anwälte von ADVANT Beiten ausgezeichnet
    ADVANT Beiten ist in den aktuellen Best Lawyers Germany-Rankings erneut…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Insolvenzverwalter Nils Krause bei Verkauf wesentlicher Geschäftsbereiche von Wachsmuth & Krogmann
    Hamburg, 16. Juni 2026 – ADVANT Beiten hat Rechtsanwalt Nils Krause (ECOVIS…
    Weiterlesen
    Rente im sonnigen Süden - Was ist in steuerlicher und sozialversicherungspflichtiger Hinsicht für Rentner und Rentnerinnen in Spanien zu beachten
    Spanien ist das für Deutsche drittbeliebteste Auswanderungsland für den…
    Weiterlesen
    Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie
    Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt neue Anforderungen für Unternehmen…
    Weiterlesen
    Mal wieder eine Bienenstich-Gerichtsentscheidung – Heute: Bienenstich als Wegeunfall
    Zum „Bienenstich“ gibt es bereits mehrere Gerichtsentscheidungen: Die Haftung…
    Weiterlesen