Corona war – seit es existiert – nie weg und ist jetzt doch wieder da. Corona ist kein Freund und es ist uns nicht willkommen. Dennoch müssen wir uns weiterhin mit Corona und seinen Folgen auseinandersetzen. Im Alltag, in der Medizin aber auch im Arbeitsrecht, im „CoronArbeitsrecht“.
Anfang 2020, als Corona und seine Folgen den deutschen Arbeitsmarkt getroffen haben, wurden schnell Regelungen geschaffen und befristet eingesetzt, um die Krise zu überwinden. Insbesondere wurden Sonderregelungen für die erleichterte Nutzung von Kurzarbeit errichtet. Da Corona das Arbeitsleben weiterhin massiv beeinträchtigt, hat die Bundesregierung mit neuen Regelungen reagiert und den Bezug von Kurzarbeitergeld verlängert. Es gilt Folgendes:
Die neuen bzw. verlängerten Regelungen sind Teil des Gesetzes für Beschäftigungssicherung infolge der Covid-19-Pandemie. Es wird voraussichtlich am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Bleiben Sie gesund und herzliche (arbeitsrechtliche) Grüße aus München
Ihr Dr. Erik Schmid