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    03.03.2022

    Bundeskabinett beschließt Mindestlohn in Höhe von 12 Euro ab Oktober 2022


    Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde steigen, die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Das Bundeskabinett hat den von Bundesarbeitsminister Heil vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen. Grundsätzlich schlägt nach dem Mindestlohnge-setz die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnanpassung vor, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird. Mit dieser gesetzlichen Erhöhung weicht die Bundesregierung einmalig vom vereinbarten Vorgehen ab. Zukünftige Anpassungen erfolgen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission.

     

    Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, wird mit dem Gesetzentwurf die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro erhöht und künftig gleitend angepasst. Mit dem Gesetz trifft die Bundesregierung zudem Maßnahmen, die die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Damit sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt, wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Das entlastet sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher.

     

    In Deutschland gibt es seit 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind nur wenige Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikantinnen und Praktikanten. Derzeit liegt der Mindestlohn seit Januar 2022 bei 9,82 Euro brutto pro Stunde. Er steigt zum 1. Juli turnusmäßig auf 10,45 Euro und soll ab 1. Oktober bei 12 Euro liegen.

     

    (Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 23. Februar 2022)

     

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