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    12.09.2021

    Betriebliches Eingliederungsmanagement und Datenschutz: Beweisverwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess?


    Betriebliches Eingliederungsmanagement und Datenschutz: Beweisverwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess?

    Bedeuten BEM und Datenschutz das Ende der krankheitsbedingten Kündigung?

     

    "Krankheitsbedingte Fehlzeiten der Arbeitnehmer sind für Unternehmen regelmäßig ein nicht unerheblicher Kostenfaktor und bedeuten für Kollegen häufig zusätzliche Belastungen durch Überstunden. Ein ordnungsgemäß durchgeführtes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann helfen, Fehlzeiten infolge Krankheit zu vermeiden. Es ist aber auch entscheidend für die Erfolgsaussichten einer krankheitsbedingten Kündigung, welche für die Arbeitgeberseite in Betracht zu ziehen ist, sobald das BEM gescheitert ist. Damit allerdings das BEM-Verfahren ordnungsgemäß erfolgt ist, muss der Datenschutz beachtet werden. Darüber hinaus haben der Datenschutz und das BEM Auswirkungen auf ein umstrittenes Beweisverwertungsverbot im Kündigungsschutzprozess zur Wirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung. Für Unternehmen sind daher Kenntnisse zum BEM-Verfahren, zum Datenschutz und zum Problem eines etwaigen Beweisverwertungsverbots unerlässlich, um eine krankheitsbedingte Kündigung vorzubereiten."

     

    Sie können den kompletten Artikel im untenstehenden PDF einsehen. Der Beitrag von Gerd Kaindl und Dr. Dominik Sorber ist am 13. September 2021 in Der Betrieb (Nr. 37) veröffentlicht worden.

     

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