Ihre
Suche

    08.06.2021

    Ausstattung des Betriebsrats mit Technik für Videokonferenzen


    Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat einen Arbeitgeber im Wege einer einstweiligen Verfügung verurteilt, dem bestehenden Betriebsrat eine technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen, die diesem die Durchführung von Sitzungen und Beratungen in Form einer Videokonferenz ermöglicht. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, es handle sich um erforderliche Informationstechnik, die der Arbeitgeber nach § 40 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung stellen müsse. Gegen die Entscheidung ist kein weiteres Rechtsmittel gegeben (Urteil vom 14. April 2021 - 15 TaBVGa 401/21).

     

    (Quelle: Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg vom 14. April 2021)

     

     

     

    Vom Mitbestimmungsrecht zur Anfechtung des Einigungsstellenspruchs
    Die Einigungsstelle. Ein gutes und wichtiges Instrument im…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten und ADVANT Nctm beraten JLL Partners beim Erwerb von Life Couriers
    Berlin/Mailand, 19. August 2026 - Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Gesellschafter von FOGTEC beim Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an DPE
    München, 19. August 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten…
    Weiterlesen
    Befristung (NICHT) durch jeden gerichtlichen Vergleich
    Die Befristung ist ein beliebtes arbeitsrechtliches Instrument, um einen…
    Weiterlesen
    Gehaltsangabe in europaweiten Stellenanzeigen: Pflicht oder Kür?
    Italien gehört zu den wenigen EU-Mitgliedstaaten, die die…
    Weiterlesen
    Es läuft nicht in Deutschland – deshalb braucht es Reformen
    2018 Vorrunden-Aus bei der Fußball WM in Russland, 2022 Vorrunden-Aus bei der…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Banyan Software beim Erwerb der tec4U-Solutions GmbH
    Berlin/Freiburg, 1. Juli 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    Best Lawyers Germany 2027: 70 Anwältinnen und Anwälte von ADVANT Beiten ausgezeichnet
    ADVANT Beiten ist in den aktuellen Best Lawyers Germany-Rankings erneut…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät Insolvenzverwalter Nils Krause bei Verkauf wesentlicher Geschäftsbereiche von Wachsmuth & Krogmann
    Hamburg, 16. Juni 2026 – ADVANT Beiten hat Rechtsanwalt Nils Krause (ECOVIS…
    Weiterlesen