Klimawandel und Klimaschutz beschäftigen Unternehmen fast aller Sektoren unter wirtschaftlichen, regulatorischen und sozialen Aspekten. Eine zunehmende Zahl klimawandelbezogener Klagen (auch) gegen Unternehmen macht diese Themen für Unternehmen umso bedeutsamer.
Ein prominentes Beispiel hierfür sind die sog. Klimaklagen gegen mehrere deutsche Automobilhersteller. Rechtskräftige Entscheidungen stehen aus: Die Kläger haben nach Klageabweisung in erster Instanz Berufung eingelegt (vgl. unseren Blog-Beitrag zur Abweisung der Klage gegen BMW vom 8. Februar 2023). Entsprechendes gilt für die Klage eines peruanischen Bauern gegen RWE. Auch in anderen Rechtsordnungen ist die Frage der rechtlichen Verantwortung für den Klimawandel bislang nicht geklärt.
Zusammen mit unseren Kollegen von ADVANT Altana und ADVANT Nctm haben wir daher das Phänomen der Climate Change Litigation näher untersucht. Die wichtigsten Punkte haben wir in der Broschüre ADVANT FAQs on Climate Change Litigation zusammengefasst, die hier abrufbar ist.
In der Broschüre erläutern wir u.a., welche Ziele Klimawandelklagen gegen Unternehmen verfolgen, welche Klimawandelklagen bereits anhängig bzw. entschieden sind, welcher Rechtsrahmen für Klimawandelklagen relevant ist und inwieweit für Mitglieder der Geschäftsleitung ein persönliches Haftungsrisiko besteht. Neben einem allgemeinen Überblick gehen wir dabei insbesondere auf die jeweilige Situation in Frankreich, Deutschland und Italien ein. Eine vertiefte Betrachtung zur Rechtslage in Deutschland findet sich überdies im Beitrag von Walden/Frischholz „Climate Change Litigation: Beitrag zu globaler Gerechtigkeit oder Abkehr von (zivil)rechtlichen Grundprinzipien?“ (ZIP 2022, 2473 ff.).
Im Ergebnis bestätigt sich einmal mehr, dass Unternehmen in einer umfassenden Klimastrategie auch etwaige mit dem Phänomen der Climate Change Litigation verbundene Risiken berücksichtigen sollten.