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    06.12.2021

    3G-Regel am Arbeitsplatz datenschutzkonform ausgestalten - Gesetzgeber lässt Gestaltungsspielraum


    „Die 3G-Regel gilt nun auch am Arbeitsplatz. Geschäftsführer und Personalverantwortliche mussten die 3G-Regelungen in nur wenigen Tagen – quasi übers Wochenende in den Unternehmen umsetzen. Der Gesetzgeber regelte, dass 

    Arbeitgeber den G-Status ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren haben, da sonst kein Zugang zum Arbeitsplatz gewährt 

    werden darf. Datenschutzrechtlich sind Arbeitgeber ab sofort berechtigt, den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu 

    verarbeiten. Wie die Arbeitgeber die Kontrolle vorzunehmen haben, lässt der Gesetzgeber weitgehend offen. Damit 

    stellen sich datenschutzrechtliche Fragen, die in diesem Beitrag praxisnah aufgeworfen und beantwortet werden 

    sollen."

     

    Der von Dr. Dominik Sorber erschienene Artikel im Datenschutz-Berater (12/2021) kann im Downloadbereich oder auf der Webseite des Datenschutz-Beraters (www.datenschutz-berater.de) vollständig eingesehen werden.

     

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