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    05.12.2018

    „Neues aus dem Teilzeit- und Befristungsrecht“

    Fahrplanwechsel im Teilzeit- und Befristungsrecht: Befristete Arbeitsverhältnisse sollen eingedämmt werden und Frauen sollen nicht mehr länger in der „Teilzeitfalle“ enden. So der erklärte Wille der Regierungskoalition. Schon ab 2019 möchte sie Arbeitgeber verpflichten, Mitarbeitern die sogenannte „Brückenteilzeit“ zu ermöglichen. Außerdem ist geplant, dass sachgrundlose Befristungen künftig nur noch in kleinstem Umfang erlaubt sind, und auch Befristungen mit Sachgrund möchten die Koalitionspartner nur noch in Ausnahmefällen zulassen. Für Unternehmen bedeuten die geplanten Regelungen nicht nur einen zusätzlichen Bürokratieaufwand, sondern vor allem auch ein größeres finanzielles Risiko. Denn schon kleinste Fehler bei der Befristung führen zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen.

     

    In unserem Frühstücksseminar erläutern wir Ihnen die gesetzlichen Neuerungen sowie aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Thema Befristung. Außerdem geben wir Ihnen praktische Tipps, wie Sie sich am besten auf die geplanten Rechtsänderungen vorbereiten können und welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen als Arbeitgeber verbleiben.

     

    Im Anschluss beantworten wir gerne Ihre Fragen.

     

    Wir freuen uns auf einen regen Erfahrungsaustausch und eine spannende Diskussion mit Ihnen!

     


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