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    Vermögensnachfolge & Stiftungsrecht

    Als Vertreter von Stiftungen sämtlicher Formen und Ausprägungen bieten wir Ihnen rechtlich, steuerlich und organisatorisch umfassende Expertise.

    Privatpersonen beraten wir bei allen Fragen der Vermögensplanung einschließlich der Nachfolgeplanung, sowohl bezogen auf das Privatvermögen als auch hinsichtlich des Unternehmensvermögens. Auch mit Gestaltungen unter Einbindung von Stiftungen bzw. Trusts sind wir vertraut.

    Mit der steigenden Komplexität von Unternehmenstransaktionen, wird von den Vertragsparteien zunehmend die Einschaltung eines neutralen Treuhänders (Escrow Agent) zur Absicherung von vereinbarten Vertragsbedingungen gefordert. Als neutraler Treuhänder vereinbaren wir mit unseren Auftraggebern, die bereits von anderen Kanzleien vertreten werden, auf die jeweilige Transaktion angepasste Treuhandvereinbarungen (Escrow Agreements). Ferner übernehmen wir in Krisen und Sanierungsfällen die Funktion eines Sanierungstreuhänders für Gesellschafter und Banken.

    Stehen Sie vor vereinsrechtlichen Fragen oder komplexen verbandsrechtlichen Strukturen, werden wir Sie kompetent und kontinuierlich unterstützen.

    Für Hochschulen und Universitäten bietet unser Team breite Erfahrung, bspw. bei der Überführung in neue Strukturen wie Stiftungshochschulen oder bei der Implementierung von Förderstrukturen durch Vereine und Stiftungen. Für Krankenhäuser entwickeln wir optimierte Strukturen, beraten bei der Neugründung von Gesellschaften oder der Einrichtung eines privaten Trägers.

    Bei all Ihren Fragestellungen behalten wir angrenzende Rechtsgebiete wie z. B. das Steuer-, Gesellschafts- und Erbrecht stets im Blick. Ganzheitliche Konzepte zu entwickeln und dauerhaft zu begleiten, ist unser Ziel - sowohl bei nationalen Fällen als auch bei Sachverhalten mit internationalem Bezug.

    Im Überblick:

    • Stiftungsrecht
    • Gründungsberatung
    • Satzungsgestaltung
    • Stiftungsmanagement
    • Gemeinnützigkeitsrecht
    • Steuerrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Erbrecht
    • Vermögens- & Unternehmensnachfolgeplanung
    • Trusts
    • Treuhandschaften
    • Aufbau von Vereinen und Verbänden
    • Behördliche und gerichtliche Verfahren

    Fokus

    Stiftungsrecht

    Unsere Nachfolgeplanung bezieht auch Gestaltungen mittels Stiftungen und Trusts ein. Wir unterstützen unsere Mandant:innen in folgenden Bereichen:

    • Gründungsberatung
      • Errichtung von Stiftungen (steuerbegünstigte Stiftungen als auch Familienstiftungen im In- und Ausland)
      • Doppelstiftungsgestaltungen und Trusts
      • Unselbständige Stiftungen und Treuhandstiftungen 
    • Gestaltung und Änderung von Satzungen
    • Abstimmung mit Finanzverwaltung und Stiftungsaufsichtsbehörden
    • Stiftungssteuerrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
    Steuerrecht
    • Gestaltung einer steueroptimierten Nachfolge
    • Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Erbfall
    • Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
    • Planung der Steuerbelastung unter Berücksichtigung von 
      • Erbschaftsteuer
      • Schenkungsteuer
      • Grunderwerbsteuer
      • Ertragsteuern
    • Prüfung der Liquiditätsbelastung
    • Ertrag- und erbschaftsteuerliche Optimierung der Vermögensstruktur
    • Auslandsvermögen / Vermeidung von Doppelbesteuerung
    • Steuer(straf)verfahren
    • Stiftungssteuerrecht / Gemeinnützigkeitsrecht
    Gesellschaftsrecht

    Häufig umfasst das Vermögen unserer Mandant:innen auch umfangreiches Unternehmensvermögen. Unser Team stellt sicher, dass erb- und familienrechtlichen Vorgaben mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen im Einklang stehen. Wir unterstützen Sie auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts insbesondere durch: 

    • Gesellschafts- und Holding-Strukturen (einschließlich Poolvereinbarungen)
    • Reorganisation des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe
    • Nachfolge- und Ehegüterstandsklauseln
    • Gestaltung erb- und familienrechtlicher Verträge 
    • Bewertungen 
    • Auseinandersetzung nach Erbfällen, inklusive der Bewertung des Firmenvermögens

    Neueste Nachrichten

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    Problem: Auswirkungen der unsicheren Anwendbarkeit der §§ 5-7 GrEStG auf Personengesellschaften nach dem MoPeG und die bis 2027 geltende Übergangsregelung des § 24 GrEStG auf die Beratungspraxis zur Vermögensnachfolgeplanung
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    ADVANT Beiten berät bei Nachfolgeregelungen für FREMA GmbH und Schwörer und Offenburger GmbH
    Freiburg, 19. Juli 2024 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten ha…
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    Professionals

    München
    Heiko Wunderlich
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Zertifizierter Unternehmensnachfolgeberater (zentUma), Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
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    Düsseldorf - Hamburg
    Dr. Guido Krüger
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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    Frankfurt am Main
    Dr. Klaus Zimmermann
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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    Hamburg
    Dr. Esther Kindler
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Geprüfte Testamentsvollstreckerin (DVEV)
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    Düsseldorf
    Dr. Lucas van Randenborgh
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
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    Freiburg
    Dr. Barbara Mayer
    Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
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    Hamburg
    Maximilian Steffen
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
    Senior Associate
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    Frankfurt am Main
    Katharina Fink
    Rechtsanwältin
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    Freiburg
    Stephan Strubinger
    Rechtsanwalt, Dipl. Rechtspfleger (FH)
    Senior Associate
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    Frankfurt am Main
    Dr. Gerrit Ponath
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
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    München
    Roland Startz
    Rechtsanwalt
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    Freiburg
    Julius Bauer
    Rechtsanwalt
    Associate
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    Hamburg
    Hanna Günther
    Rechtsanwältin, LL.M.
    Senior Associate
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    Frankfurt am Main
    Stefan Raddatz
    Rechtsanwalt
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    Hamburg
    Dr. Georg Tolksdorf
    Rechtsanwalt, LL.M. Taxation, Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
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    Düsseldorf
    Julian Krause
    Rechtsanwalt
    Senior Associate
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    Berlin
    Dr. Karl-Dieter Müller
    Rechtsanwalt, Steuerberater
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    Freiburg
    Gerhard Manz
    Rechtsanwalt
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    Freiburg
    Dr. Jan Barth
    Rechtsanwalt
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    Was andere über uns sagen

    „Das Team ist sehr kompetent, erfasst die komplexe Aufgabenstellung umfassend, unterbreitet ausgezeichnete Vorschläge für die Ausgestaltung und Umsetzung des Projekts.“

    (The Legal 500 Deutschland 2025)

    „Der Service bei Advant Beiten ist hervorragend, überaus schnell und man kann sich jederzeit an den bzw. die Ansprechpartner wenden. Die Stiftungsrechtsexperten verstehen die Bedürfnisse von Stiftungen genau und man wird frühzeitig auf anstehende Rechtsänderungen in der "Branche" hingewiesen. Wir erfahren insgesamt eine sehr schnelle und äußerst professionelle Beratung in vielen Fragen, insbesondere im Stiftungs- und Steuerrecht aber auch darüber hinaus.“
    (The Legal 500 Deutschland 2025)

    Langj. Beziehungen zu mittelständ. Unternehmern u. Schweizer Banken; Stiftungs- u. Gemeinnützigkeitsrecht.
    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025)

    ADVANT Beiten wird im Rechtsgebiet Trusts and Succession Planning gelistet.
    (Best Law Firms – Germany 2025)

    „Der Service bei ADVANT Beiten ist hervorragend, überaus schnell und man kann sich jederzeit an die Ansprechpartner wenden. Die Stiftungsrechtsexperten verstehen genau die Bedürfnisse von Stiftungen“
    „Neben unstreitig vorhandenen exzellenten Kenntnissen ist für eine NGO auch die Art und Weise der Gesprächsführung und des Sich-in-unsere-Gremien-Einbringens erfolgsentscheidend.“;
    „Hohe Professionalität und sehr gute Kenntnisse, gute Erreichbarkeit.“;
    „Erreichbarkeit des Ansprechpartners erfolgt ernsthaft, sofort oder mit Rückruf. Deshalb gute Zusammenarbeit von Sekretariat, Mandanten und Ansprechpartnern.“
    (The Legal 500 Deutschland 2024 & The Legal 500 EMEA 2024)

    Langj. Beziehungen zu mittelständ. Unternehmern u. Schweizer Banken; Stiftungs- u. Gemeinnützigkeitsrecht.
    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024)

    „Die Kanzlei ist in einzigartiger Weise in der Lage, ihre Mandanten umfänglich zu betreuen. Da alle wichtigen Bereiche im eigenen Haus abgedeckt werden.“
    (The Legal 500 Deutschland 2023 & The Legal 500 EMEA 2023)

    „ADVANT Beiten hat einen hervorragenden Private Clients-Bereich, der höchstgradig service-orientiert und kompetent besetzt ist.“;
    „Auch herausfordernde Kunden wurden stets empathisch und mit der richtigen Art der Kommunikation und Ansprache “abgeholt”.“
    (The Legal 500 Deutschland 2023 & The Legal 500 EMEA 2023)