Als Vertreter von Stiftungen sämtlicher Formen und Ausprägungen bieten wir Ihnen rechtlich, steuerlich und organisatorisch umfassende Expertise.
Privatpersonen beraten wir bei allen Fragen der Vermögensplanung einschließlich der Nachfolgeplanung, sowohl bezogen auf das Privatvermögen als auch hinsichtlich des Unternehmensvermögens. Auch mit Gestaltungen unter Einbindung von Stiftungen bzw. Trusts sind wir vertraut.
Mit der steigenden Komplexität von Unternehmenstransaktionen, wird von den Vertragsparteien zunehmend die Einschaltung eines neutralen Treuhänders (Escrow Agent) zur Absicherung von vereinbarten Vertragsbedingungen gefordert. Als neutraler Treuhänder vereinbaren wir mit unseren Auftraggebern, die bereits von anderen Kanzleien vertreten werden, auf die jeweilige Transaktion angepasste Treuhandvereinbarungen (Escrow Agreements). Ferner übernehmen wir in Krisen und Sanierungsfällen die Funktion eines Sanierungstreuhänders für Gesellschafter und Banken.
Stehen Sie vor vereinsrechtlichen Fragen oder komplexen verbandsrechtlichen Strukturen, werden wir Sie kompetent und kontinuierlich unterstützen.
Für Hochschulen und Universitäten bietet unser Team breite Erfahrung, bspw. bei der Überführung in neue Strukturen wie Stiftungshochschulen oder bei der Implementierung von Förderstrukturen durch Vereine und Stiftungen. Für Krankenhäuser entwickeln wir optimierte Strukturen, beraten bei der Neugründung von Gesellschaften oder der Einrichtung eines privaten Trägers.
Bei all Ihren Fragestellungen behalten wir angrenzende Rechtsgebiete wie z. B. das Steuer-, Gesellschafts- und Erbrecht stets im Blick. Ganzheitliche Konzepte zu entwickeln und dauerhaft zu begleiten, ist unser Ziel - sowohl bei nationalen Fällen als auch bei Sachverhalten mit internationalem Bezug.
Im Überblick:
Unsere Nachfolgeplanung bezieht auch Gestaltungen mittels Stiftungen und Trusts ein. Wir unterstützen unsere Mandant:innen in folgenden Bereichen:
Häufig umfasst das Vermögen unserer Mandant:innen auch umfangreiches Unternehmensvermögen. Unser Team stellt sicher, dass erb- und familienrechtlichen Vorgaben mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen im Einklang stehen. Wir unterstützen Sie auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts insbesondere durch:
(The Legal 500 Deutschland 2024 & The Legal 500 EMEA 2024)
„Neben unstreitig vorhandenen exzellenten Kenntnissen ist für eine NGO auch die Art und Weise der Gesprächsführung und des Sich-in-unsere-Gremien-Einbringens erfolgsentscheidend.“;
„Hohe Professionalität und sehr gute Kenntnisse, gute Erreichbarkeit.“;
„Erreichbarkeit des Ansprechpartners erfolgt ernsthaft, sofort oder mit Rückruf. Deshalb gute Zusammenarbeit von Sekretariat, Mandanten und Ansprechpartnern.“
(The Legal 500 Deutschland 2024 & The Legal 500 EMEA 2024)
Langj. Beziehungen zu mittelständ. Unternehmern u. Schweizer Banken; Stiftungs- u. Gemeinnützigkeitsrecht.
(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/2024)
„Die Kanzlei ist in einzigartiger Weise in der Lage, ihre Mandanten umfänglich zu betreuen. Da alle wichtigen Bereiche im eigenen Haus abgedeckt werden.“
(The Legal 500 Deutschland 2023 & The Legal 500 EMEA 2023)
„ADVANT Beiten hat einen hervorragenden Private Clients-Bereich, der höchstgradig service-orientiert und kompetent besetzt ist.“;
„Auch herausfordernde Kunden wurden stets empathisch und mit der richtigen Art der Kommunikation und Ansprache “abgeholt”.“
(The Legal 500 Deutschland 2023 & The Legal 500 EMEA 2023)