Ihre
Suche

    10.06.2026

    Bei Erbstreitigkeiten im Rahmen der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften ist guter Rat teuer - aber nach dem BFH als Nachlassverbindlichkeit bei der Erbschaftsteuer abziehbar


    Mit seinem Urteil vom 11. März 2026, II R 10/23 stellte der BFH nun klar, dass die Kosten zur Erbauseinandersetzung als abziehbare Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG zu behandeln sind.

    Häufig enden Streitigkeiten in Bezug auf die Aufteilung des Nachlasses bei Erbengemeinschaften in anwaltlichen oder gar gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Kosten hängen vom Gegenstandswert ab und die Angelegenheit gilt häufig als schwierig. Befinden sich in dem Nachlass Gegenstände von hohem Wert, wie z.B. Immobilien, sind diese Kosten entsprechend hoch.

    Der BFH stellt klar, dass insbesondere die Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft gemäß § 2042 BGB zu den Kosten für die "Verteilung des Nachlasses" gehören.

    Zu den nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigenden Kosten der Erbauseinandersetzung zählen damit die Aufwendungen für die anwaltliche Beratung sowie gerichtliche

    und außergerichtliche Vertretung der Miterben bei der Erbauseinandersetzung und die bei einem Rechtsstreit der Miterben über die Auseinandersetzung angefallenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Dies gilt auch dann, wenn die Erbengemeinschaft bereits vor dem Auseinandersetzungsverlangen eines der Miterben zur Verwaltung des nachlasszugehörigen Vermögens übergegangen war.

    Für die Abzugsfähigkeit spielt es keine Rolle, ob die Erbengemeinschaft aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder der Einsetzung mehrerer Erben durch den Erblasser entstanden ist und ob der Erblasser nach § 2048 BGB Teilungsanordnungen verfügt hat oder die Erbauseinandersetzung auf einer Vereinbarung oder dem Ergebnis eines Rechtsstreits der Miterben beruht.

    Von diesen Nachlassverteilungskosten sind die Kosten der Regelung des Nachlasses abzugrenzen. Hierunter fallen Kosten der tatsächlichen und rechtlichen Feststellung des Nachlasses einschließlich der Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Erben in den Besitz aus der Erbschaft stammenden Güter zu setzen. Diese Nachlassregelungskosten müssen in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen stehen, um abziehbar zu sein. Sie dürfen also nicht erst durch die spätere Verwaltung des Nachlasses, also nach Inbesitznahme der Nachlassgegenstände, entstanden sein. Dann wären sie nicht abzugsfähige Nachlassverwaltungskosten.

    Für die Mitglieder einer Erbengemeinschaft besteht jedenfalls nach der Entscheidung des BFH in Bezug auf die Nachlassverteilungskosten Gewissheit, dass diese Kosten steuermindernd berücksichtigt werden können.

    Dr. Guido Krüger
    Maximilian Steffen

    ADVANT Beiten begleitet die Gesellschafter der Büter Group beim Verkauf des Familienunternehmens an NPM Capital
    Düsseldorf, 27. November 2025 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT…
    Weiterlesen
    Stiftungen: Umsatzsteuerpflicht von internen Verwaltungsleistungen auch bei unselbständigen Stiftungen!
    Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 5. Dezember 2024, Az. V R 13/22) hat…
    Weiterlesen
    BFH stellt ausländische Familienstiftungen und Trusts in Drittstaaten mit in der EU/im EWR ansässigen gleich
    Der IX. Senat des BFH hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (BFH, Urteil…
    Weiterlesen
    Kein Platz für Fremde? Zu den typischen Beschränkungen in Familienunternehmen
    Satzungen von Familienunternehmen sehen regelmäßig Beschränkungen hinsichtlich…
    Weiterlesen
    BFH eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten für die Nachfolge im Mittelstand
    Bei der Suche nach der Unternehmensnachfolge im Mittelstand fällt die Wahl immer…
    Weiterlesen
    Steuer- und erbrechtliche Stolpersteine der Unternehmensnachfolge
    Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge erfordert eine frühzeitige und…
    Weiterlesen
    Employee-Buy-Out als Nachfolgelösung für Unternehmen
    Viele Unternehmer stehen heutzutage vor dem Problem einer ungeklärten…
    Weiterlesen
    Unternehmensnachfolge – Grundlagen eines Unternehmertestaments
    Regelmäßig treffen bei einem Unternehmertestament komplexe Fragen des Erb-,…
    Weiterlesen
    Best Law Firms – Germany 2025: ADVANT Beiten in der Erstausgabe ausgezeichnet
    München, 30. September 2024 – Für die besten deutschen Wirtschaftskanzleien in…
    Weiterlesen