Forderungen der Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau) können für Unternehmen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Ob ein Betrieb zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren verpflichtet ist, hängt insbesondere von den tatsächlich ausgeübten betrieblichen Tätigkeiten und der Auslegung der in Betracht kommenden tarifvertraglichen Regelungen ab. Die rechtliche Einordnung ist häufig komplex und erfordert eine sorgfältige Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
Die Erfahrung zeigt: nicht jede geltend gemachte Forderung der SOKA-Bau ist berechtigt. Umso wichtiger ist es, die tatsächlichen Grundlagen, die rechtliche Herleitung und die Höhe der Forderungen kritisch zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
WARUM ADVANT BEITEN?
ADVANT Beiten berät Unternehmen umfassend im Umgang mit Forderungen der Sozialkasse des Baugewerbes. Wolf Reuter und Marie Louise Freifrau von Hammerstein unterstützen Unternehmen bei der rechtlichen Prüfung geltend gemachter Beitragsansprüche, der Entwicklung geeigneter Verteidigungsstrategien und vertreten Mandanten bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte gegenüber der SOKA-BAU.
Unser Ziel ist es, tragfähige Lösungen zu entwickeln und die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten konsequent zu schützen.
Kontaktieren Sie unser Team unter soka@advant-beiten.com
Ob ein Betrieb dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV unterfällt, hängt von einer Vielzahl tatsächlicher und rechtlicher Faktoren ab. Wir prüfen, ob die von der SOKA-Bau zugrunde gelegten Tatsachen und Wertungen einer kritischen Überprüfung standhalten – und ob die Forderungen SOKA-Bau tatsächlich geschuldet werden.
Rechtliche Verteidigung muss wirtschaftlich sinnvoll sein. Wir beraten Unternehmen mit Blick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis und entwickeln Lösungen, die sich an den unternehmerischen Gegebenheiten orientieren – nicht allein an prozessualen Möglichkeiten.
Eine wirksame Abwehr von Beitragsforderungen setzt eine genaue Kenntnis der einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen und ihrer Auslegung durch die Gerichte voraus. Auf dieser Grundlage erarbeiten wir individuell abgestimmte Verteidigungsansätze – diese können je nach Fall eine nur die interne Beratungsleistung, eine außergerichtlichen Auseinandersetzung oder die Klärung vor dem Arbeitsgericht umfassen.
Das Sozialkassenrecht der Bauwirtschaft ist ein komplexes Rechtsgebiet mit einer dynamischen Rechtsprechung. Durch die intensive Befassung mit diesem Bereich über viele Jahre kennen wir die Argumentationslinien der SOKA-Bau und der Gerichte – und wissen, wo Verteidigungsansätze Aussicht auf Erfolg haben.
Unternehmen, die mit Forderungen der SOKA-Bau konfrontiert werden, benötigen Berater, die das Sozialkassenverfahren in seiner gesamten Tiefe kennen. Wir begleiten unsere Mandanten persönlich durch das gesamte Verfahren – mit der Spezialisierung, die dieses Rechtsgebiet erfordert.