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    Schutz vor Markenverletzungen und Patentverletzungen

    Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster – unsere türkischen Anwältinnen und Anwälte beraten Unternehmen dabei, ihre gewerblichen Schutzrechte auch in der Türkei zu sichern.

    Eintragung von Marken, Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten

    Viele unserer Mandantinnen und Mandanten, die in der Türkei ein Unternehmen gründen oder die über Vertriebskooperationen in den türkischen Markt eintreten, lassen ihre gewerblichen Schutzrechte eintragen bzw. treffen sanktionierte Lizenzbestimmungen um ihre gewerblichen Schutzrechte zu sichern. Die türkischen Regelungen zum gewerblichen Rechtsschutz sind in verschiedene internationale Bestimmungen eingebettet. Schutz kann daher auch über internationale Eintragungen erreicht werden. Wir sind vertraut im Umgang mit den türkischen Behörden und den internationalen Institutionen, was die Recherchen z.B. nach eingetragenen Marken oder Marken mit Markenschutz ohne Eintragung erheblich erleichtert.

    Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte im internationalen und türkischen Recht

    Wurden ihre gewerblichen Schutzrechte verletzt, begleiten wir Sie beim Gang vor die auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Gerichte in der Türkei bzw. vor die jeweils zuständigen Gerichte in anderen Jurisdiktionen. Wir führen Markenverletzungsverfahren durch, verfolgen zivilrechtliche Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz) und beraten in Strafverfahren, wenn dies erforderlich ist, um Ihre gewerblichen Schutzrechte durchzusetzen.

    Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

    • Recherchen von gewerblichen Schutzrechten in der Türkei
    • Anmeldung von Marken, Patenten und Geschmackmustern 
    • Einspruchsverfahren gegen Patent-, Markeneintragungen und Eintragungen von Geschmackmustern 
    • Nichtigkeitsklagen gegen eingetragene Marken
    • Markenverletzungsverfahren (Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche, Strafverfahren)
    • Prozesse vor den türkischen Gerichten im gewerblichen Rechtsschutz
    • Lizenzvereinbarungen mit Vertriebspartnern, Markenveräußerungs- und Belastungsverträge