Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster – unsere türkischen Anwältinnen und Anwälte beraten Unternehmen dabei, ihre gewerblichen Schutzrechte auch in der Türkei zu sichern.
Viele unserer Mandantinnen und Mandanten, die in der Türkei ein Unternehmen gründen oder die über Vertriebskooperationen in den türkischen Markt eintreten, lassen ihre gewerblichen Schutzrechte eintragen bzw. treffen sanktionierte Lizenzbestimmungen um ihre gewerblichen Schutzrechte zu sichern. Die türkischen Regelungen zum gewerblichen Rechtsschutz sind in verschiedene internationale Bestimmungen eingebettet. Schutz kann daher auch über internationale Eintragungen erreicht werden. Wir sind vertraut im Umgang mit den türkischen Behörden und den internationalen Institutionen, was die Recherchen z.B. nach eingetragenen Marken oder Marken mit Markenschutz ohne Eintragung erheblich erleichtert.
Wurden ihre gewerblichen Schutzrechte verletzt, begleiten wir Sie beim Gang vor die auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Gerichte in der Türkei bzw. vor die jeweils zuständigen Gerichte in anderen Jurisdiktionen. Wir führen Markenverletzungsverfahren durch, verfolgen zivilrechtliche Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz) und beraten in Strafverfahren, wenn dies erforderlich ist, um Ihre gewerblichen Schutzrechte durchzusetzen.