Mit Handelsvertretern in der Türkei können deutsche Unternehmen in den türkischen Markt eintreten, ohne selbst vor Ort eine Niederlassung zu gründen.
Seit Einführung des neuen HGB bietet das türkische Recht Handelsvertretern unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Vertrages. In der Praxis kommt es häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie das Bestehen und die Höhe des Ausgleichsanspruchs. Es empfiehlt sich daher, Regelungen in die Verträge aufzunehmen, die das Streitpotenzial begrenzen. Dies gilt insbesondere für Regelungen zu Provisionen, Vertretungsverhältnissen und zu sog. nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass in vielen Fällen nicht zu Lasten der Handelsvertretern von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden kann.
Fachleute im deutschen und türkischen Vertriebsrecht
Gerichtsstandvereinbarungen schaffen für die Vertragsparteien die Möglichkeit, sich gemeinsam auf einen Gerichtsstand zu verständigen. Unsere Anwältinnen und Anwälte sind im deutschen und im türkischen Vertriebsrecht spezialisiert und können daher Empfehlungen aussprechen, welcher Gerichtsstand sich für Sie in der individuellen Situation empfiehlt.