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Gesellschaftsrecht/M&A - Vertragsrecht & Handelsrecht
Dr. Philipp Hohmann ist Partner bei ADVANT Beiten in Düsseldorf und Mitglied der Praxisgruppe Corporate/M&A. Seinen Tätigkeitsschwerpunkt bilden handelsrechtliche Fragestellungen, insbesondere zu Logistikprojekten (Lager- und Transportlogistik/Lieferverträge), Prozessführung, M&A-Transaktionen und Gesellschaftsrecht. Er berät nationale und internationale Mandanten, insbesondere bei der Gestaltung von Logistikverträgen und handelsrechtlich geprägten Verträgen. Darüber hinaus berät Herr Dr. Hohmann laufend sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer bei handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen sowie Auseinandersetzungen.
Dr. Philipp Hohmann studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Anschließend war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel tätig und promovierte bei Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard) über die „Genehmigungsfiktion nach § 377 HGB“. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Kiel und wurde im Jahr 2019 zur Anwaltschaft in Deutschland zugelassen. Seitdem ist er bei ADVANT Beiten tätig.
Publikationen:
„Sonderrisiken bei der Prüfung von Logistikunternehmen im Rahmen einer Legal Due Diligence“
Dr. Philipp Hohmann und Dr. Martin Rappert, MBA
in: M&A Review 2023, S. 112-116
Die Genehmigungsfiktion nach § 377 HGB bei Falschlieferung und Quantitätsabweichung – Eine Untersuchung zur Interessenharmonisierung bei Handelskäufen unter Berücksichtigung des internationalen Einheitsrechts, 234 S.
Philipp Hohmann
in: Zivilrechtliche Schriften. Beiträge zum Wirtschafts-, Bank- und Arbeitsrecht (Band 69), Frankfurt 2017
Falschlieferung und Quantitätsabweichung beim Handelskauf nach § 377 HGB
Philipp Hohmann und Prof. Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
in: JURA 2017, S. 1136-1149
Bericht über die Diskussion des Referats Lieder: Rechtsschutz gegen die Gesellschafterliste,
Philipp Hohmann
in: Gesellschaftsrecht in der Diskussion 2015, Jahrestagung der gesellschaftsrechtlichen Vereinigung (VGR), 2016, S. 171-178