Der Beitrag von Dennis Hillemann und Johannes Voß-Lünemann, der im BBK Nr. 13 vom 03.07.2026 erschienen ist, analysiert die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu den Corona-Überbrückungshilfen und zeigt zwei zentrale Streitlinien: einerseits Verfahren über abgelehnte Anträge und Rückforderungen nach Schlussabrechnung, andererseits erhebliche offene beihilferechtliche Fragen, insbesondere zum Liquiditätsengpass und zur zeitlichen Reichweite der EU-Genehmigung. Die bisherige Rechtsprechung tendiert dazu, dass keine ausschließliche Coronabedingtheit erforderlich ist und der Vorbehalt begrenzt auszulegen ist, während die beihilferechtliche Front durch eine Vorlage des BVerfG an den EuGH aktuell ungewiss bleibt.
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