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    20.03.2024

    Newsletter Arbeitsrecht März 2024


    Newsletter Arbeitsrecht März 2024

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

     

    so hoch wie die Spannbreite der Temperaturen in den deutschen Breitengraden im ersten Quartal 2024 ist, so groß ist auch die Spannbreite der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen in diesen ersten drei Monaten des Jahres. Sowohl in kollektiv- als auch in individualrechtlicher Hinsicht gab es Entscheidungen, die nicht nur für HR-Verantwortliche relevant sind.

     

    Dazu gehört unter anderem die höchstrichterliche Rechtsprechung in Sachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und wann deren Beweiswert erschüttert ist. Weitere Entscheidungsbesprechungen finden Sie unter Rechtsprechung.

     

    Von immenser Praxisrelevanz sind auch die Auswirkungen der Bonusverbote aus dem Jahr 2023. Welche Fragen sich diesbezüglich stellen, lesen Sie in unserem Blickpunkt-Beitrag.

     

    In Sachen Gesetzgebung wurde am 11. Januar 2024 ein Referentenentwurf für das 4. Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht. Welche Änderungen/Erleichterungen dieser Entwurf vorsieht, lesen Sie unter Gesetzgebung.

     

    Unter Rückblick finden Sie Impressionen zu unserer Praxisgruppenreise nach Garmisch-Partenkirchen Anfang des Jahres sowie zu unserem Arbeitsrechtlichen Frühstücksseminar im ersten Quartal 2024 mit dem Titel „Neue Spielregeln bei der Gestaltung der Vergütungssysteme – Sind Sie vorbereitet?!“.

     

    Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre unseres Newsletters. Alle Kolleginnen und Kollegen der Praxisgruppe Arbeitsrecht von ADVANT Beiten stehen Ihnen gerne für ergänzende Erläuterungen zu diesen aktuellen und allen anderen Themen Ihres beruflichen Alltags gerne zur Verfügung.

     

    Mit besten Grüßen

     

    Markus Künzel

     

    – für die Praxisgruppe Arbeitsrecht –

     

    Der Newsletter kann unser diesem Link eingesehen werden.

     

    Das in diesen Beiträgen gewählte generische Maskulinum bezieht sich zugleich auf die männliche, die weibliche und andere Geschlechteridentitäten. Zur besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Geschlechteridentitäten werden ausdrücklich mitgemeint, soweit die Aussagen dies erfordern.

     

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