YOUR
Search

    03.07.2019

    Gesetzentwurf zur Anpassung der Zivilprozessordnung mitsamt Ankündigung einer umfassenderen Reform im Hinblick auf internationale Wirtschaftsstreitigkeiten


    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 6. Juni 2019 den "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften" vorgelegt. Der Referentenentwurf samt ersten Stellungnahmen ist auf der Internet-Seite des BMJV einsehbar.

     

    Für den aktuellen Gesetzentwurf gibt es zwei Anlässe: Weder überraschend noch spektakulär soll die Wertgrenze für Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof in Zivilsachen dauerhaft auf EUR 20.000,00 festgeschrieben werden. Die gleichlautende bisherige Regelung ist bisher bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Vor allem aber müsse das Zivilprozessrecht angepasst werden, um dem Wandel der Lebensverhältnisse, der wachsenden Komplexität der Rechtsbeziehungen sowie den veränderten Erwartungen an die Justiz Rechnung zu tragen und "auch künftig die hohe Qualität der Ziviljustiz zu sichern". Es solle zudem eine "effiziente Verfahrensführung ohne Einbußen des Rechtsschutzes gefördert werden".

     

    Über das aktuelle Gesetzesvorhaben hinaus sieht die Bundesregierung im Zivilprozessrecht noch weitergehenden Reformbedarf. Mit Blick auf den internationalen Wirtschaftsverkehr sollen die Attraktivität des Justizstandortes Deutschland erhöht und die Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten gestärkt werden. Bei den diesbezüglichen Reformüberlegungen sollen auch die Ergebnisse berücksichtigt werden, die derzeit die Arbeitsgruppe „Justizstandort Deutschland – Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten“ erarbeitet. Diese Arbeitsgruppe ist im Sommer 2018 von der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder eingesetzt worden.

     

    Auf Basis des bislang vorliegenden Referentenentwurfs sind zunächst folgende Änderungen absehbar:

     

    Ausbau der fachlichen Spezialisierung der Gerichte und Qualitätssicherung

     

    Ab 1. Juli 2020 müssen die Landgerichte und Oberlandesgerichte zwingend spezialisierte Spruchkörper auch für 1) Streitigkeiten aus den Bereichen der Kommunikations- und Informationstechnologie, 2) Pressesachen, 3) erbrechtliche Streitigkeiten sowie 4) insolvenz-bezogene Streitigkeiten und Anfechtungssachen nach dem Anfechtungsgesetz einrichten (§§ 72a, 119a GVG-E). Darüber hinaus sollen die Landesregierungen ermächtigt werden, weitere spezialisierte Spruchkörper einzurichten und Rechtsstreitigkeiten an ausgesuchten Gerichten zu konzentrieren (§ 13a GVG-E). Die neuen Spezialzuweisungen treten neben die bereits seit Anfang 2018 bestehenden zwingenden Spezialzuständigkeiten für Verfahren in Bau-, Arzthaftungs-, Bank- und Versicherungssachen.

     

    Effizienzsteigerung

     

    Die weiteren Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bleiben – offensichtlich mit Blick auf das angekündigte größere Reformvorhaben – überschaubar. Sie sollen bereits ab 1. Januar 2020 in Kraft treten und umfassen insbesondere:

     

    • Obliegenheit zur unverzüglichen Geltendmachung von Ablehnungsgründen, die im Laufe des Verfahrens zu Tage treten (§ 44 Abs. 4 ZPO-E);
    • Klarstellend: Strukturierung und Abschichtung des Streitstoffs durch das Gericht sowie Hinzuziehung von Sachverständigen zur fachlichen Unterstützung des Gerichts auch außerhalb förmlicher Beweisaufnahmen (§§ 139 Abs. 1, 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO-E);
    • Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Nebenintervenienten (§ 67 ZPO-E);
    • Annahme eines schriftlichen Vergleichsvorschlags des Gerichts auch durch Erklärung zu Protokoll wirksam (§ 278 Abs. 6 ZPO-E);
    • Entscheidung über Nebenforderungen, Tatbestandsberichtigungs- und Urteilsergänzungsanträge sowie über die vorläufige Vollstreckbarkeit ohne mündliche Verhandlung (§§ 128, 320, 321, 718 ZPO-E).

     

    Fragen dazu beantwortet Ihnen Dr. Daniel Walden gerne.

     

    Mediation Advocacy: How Experienced Counsel Support You in Commercial Mediation
    Commercial mediation allows parties to retain control over the outcome of their…
    Read more
    ICC Arbitration Rules 2026: Continuing the Evolution of International Arbitration
    On 1 June 2026, the revised ICC Arbitration Rules entered into force. The update…
    Read more
    Modernisation of German Arbitration Law: Government Draft Confirms January Proposal with Minor Adjustments
    Yesterday, the Federal Government published the government draft of a bill to…
    Read more
    Arbitration Awards vs. Court Judgments – China vs. Germany
    China has been Germany's most important trading partner for many years. As…
    Read more
    New Free Trade Agreement between the EU and India: Legal Framework for Distribution
    The free trade agreement (“FTA”) recently concluded between the EU and India…
    Read more
    What's New in Arbitration in 2026 – A Perspective
    Although the year is already well underway, it is worthwhile to think about…
    Read more
    UN Sales Convention: Buyer-friendly or Seller-friendly?
    The UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods is often…
    Read more
    CJEU | Assignee's ability to invoke a jurisdiction clause from the original contract
    Article 25 (1) Regulation (EU) No 1215/2012, Article 23(1) of Council Regulation…
    Read more
    Modernisation of German Arbitration Law: Key Changes in the January 2026 Draft
    The German Ministry of Justice's draft bill to modernise the German arbitration…
    Read more