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    12.08.2021

    BaFin will Greenwashing bei Fondsprodukten verhindern


    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Fondsindustrie um Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen gebeten. Gegenstand der Richtlinie ist die Ausgestaltung der Anlagebedingungen inländischer sogenannter nachhaltiger Publikums-Investmentvermögen. Mit den neuen Vorgaben soll verhindert werden, dass Vermögensanlagen als nachhaltig gekennzeichnet werden, dies tatsächlich jedoch nicht sind (sog. Greenwashing).

     

    In den Anwendungsbereich der Richtline fällt künftig jedes Investmentvermögen, das im Namen einen Nachhaltigkeitsbezug wie "ESG", "nachhaltig/sustainable" oder "grün/green" aufweist. Ausgenommen sind solche Investmentvermögen, deren Anlagebedingungen zum jetzigen Zeitpunkt bereits genehmigt sind.

     

    Die Anlagebedingungen nachhaltiger Investmentvermögen müssen künftig eine der folgenden drei Voraussetzungen erfüllen, um von der BaFin als nachhaltig anerkannt zu werden.

     

    Nachhaltige Vermögensgegenstände

     

    Nach der Konzeption der Richtlinie kann Nachhaltigkeit dadurch erreicht werden, dass die Anlagebedingungen eine Investition von mindestens 75 % in nachhaltige Vermögensgegenstände vorsehen. Welche Vermögensgegenstände dabei als nachhaltig angesehen werden, muss ebenfalls in den Anlagebedingungen geregelt werden. Orientierung bieten die in Art. 2 Nr. 17 der Offenlegungsverordnung (VO (EU) 2019/2088) genannten Kriterien (bspw. Strom aus erneuerbaren Energien, Förderung sozialer Integration).

     

    Nachhaltige Anlagestrategie

     

    Auch durch die Verfolgung nachhaltiger Anlagestrategien (z.B. „Best-in-class-Strategie“) kann eine Nachhaltigkeit des Investmentvermögens im Sinne des Richtlinien-Entwurfs erreicht werden. Die Ausgestaltung muss wiederum in den Anlagebedingungen konkret erläutert werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass bestimmte Umwelt- und Sozialziele nicht erheblich beeinträchtigt werden.

     

    Nachhaltiger Index

     

    Im Bereich der passiven Anlagestrategie müssen die Anlagebedingungen eigene Ausführungen zum Nachhaltigkeitscharakter des nachgebildeten Index enthalten. Der bloße Verweis auf die durch den Anbieter des Index festgestellte Nachhaltigkeit ist nicht ausreichend.

     

    Fazit

     

    Die Bedeutung des Vertriebs nachhaltiger Finanzprodukte für die Fondsindustrie wächst. Privatanleger können auch mit geringen Geldbeträgen dem Trend zum nachhaltigen Investieren folgen. Die neue Richtlinie stellt einen wichtigen Schritt zu deren Schutz vor unseriösen Angeboten dar.

     

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