Ansprüche aus dem Handelsvertreterverhältnis verjähren zumeist am Ende eines Kalenderjahres. Deshalb ist es sinnvoll, mit genügend Vorlauf zu prüfen, ob vor dem Jahreswechsel noch Ansprüche zu sichern sind. Jetzt, rund zwei Monate vor Silvester, ist ein guter Zeitpunkt dafür. Denn eine Mahnung kurz vor Ablauf der Frist reicht entgegen hartnäckiger Gerüchte nicht, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. In Folge 40 unseres Podcasts erfahren Sie, was Sie über das Thema wissen sollten.