Der Gesetzgeber hat das Geldwäschegesetz verschärft und u.a. zum 1. Oktober 2017 das neue Transparenzregister eingeführt. Wie stellen Sie Ihr Unternehmen auf die Neuerungen des Geldwäschgesetzes ein? In der IHK-Veranstaltung haben Sie die Gelegenheit, u.a. die Ansprechpartner der zuständigen Aufsichtsbehörde der Regierung von Mittelfranken kennenzulernen und sich durch unseren Experten Dr. Maximilian Degenhart über die Details des Transparenzregistern informieren zu lassen.
Das Programm beinhaltet die wichtigsten Neuerungen:
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Veranstaltungswebseite.