Es passiert jeden Tag: Arbeitnehmer befüllen das Internet mit Informationen und Aussagen über sich selbst, über Chefs und Kollegen und über die Politik. Ob während der Arbeitszeit oder privat, in beiden Fällen kann das ein Grund für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sein. Doch wann stellt insbesondere ein Verhalten im privaten Bereich eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung dar, die der Arbeitgeber nicht hinnehmen muss? In welchen Fällen hat die Rechtsprechung ein Kündigungsrecht anerkannt und wann muss der Mitarbeiter zunächst abgemahnt werden?
In unserem Frühstücksseminar geben wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur verhaltensbedingten Kündigung im Zusammenhang mit Internet und Social Media.
Wir freuen uns auf einen regen Erfahrungsaustausch und eine spannende Diskussion mit Ihnen!
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