Die Umsetzung der „Know-how-Schutz-Richtlinie“ in das deutsche Recht befindet sich auf der
Zielgeraden; die Umsetzungsfrist endet am 9. Juni diesen Jahres. Aus diesem Anlass sollen die aktuellen Herausforderungen für Wissenschaft und Praxis beim Umsetzungsprozess herausgearbeitet und Lösungsansätze diskutiert werden. Dafür werden auch die bisherigen Schritte des Gesetzgebers zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben analysiert.
Die Besonderheit liegt dabei darin, dass von den Regelungen mehrere Interessengruppen betroffen sind. Primär sind es die Unternehmen, die ein erhebliches Interesse daran haben, werthaltige Informationen nicht offenkundig werden zu lassen. Angesichts einer zunehmenden Forderung nach Transparenz unternehmerischen Handelns wird jedoch auch darüber gestritten, ob Informationen über Rechtsverstöße bereits nicht in den Schutzbereich der neuen Regelungen fallen sollen und somit dem Geheimnisschutz von vornherein nicht unterliegen. Die Tagung widmet sich daher auch der arbeitsrechtlichen Thematik des Whistleblowing. Bis dato ist der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im deutschen Recht nur marginal geregelt, namentlich in den §§ 17 ff. UWG. Geplant ist, im Zuge der Richtlinienumsetzung ein eigenes Stammgesetz zu schaffen, womit der Geheimnisschutz im deutschen Recht erstmals eigenständig – und umfassend? – geregelt werden würde.
Das detaillierte Programm entnehmen Sie bitten den Downloads. Es wird um Anmeldung bis zum 9. April 2018 gebeten.