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Auf Personengesellschaften kommen grundlegende Gesetzesänderungen zu

Viel Neues im Personengesellschaftsrecht ab 2024!

Auf GbR, OHG und KG kommen bahnbrechende Änderungen zu: Im Januar 2024 tritt das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (#MoPeG) in Kraft. OHG und KG nähern sich künftig der GmbH an, insb. bei fehlerhaften Gesellschafterbeschlüssen und bei den Informationsrechten der Gesellschafter:innen. Neu ist das Gesellschaftsregister für GbRs. Erstmals werden rechtsfähige und nicht rechtsfähige GbRs unterschieden. 

Unsere Expertin Dr. Barbara Mayer zeigt im Handelsblatt vom 21. August 2023 die Schlüsseländerungen auf.