Ihre
Suche

    13.01.2020

    Update zum Transparenzregister: Meldepflicht für GmbH & Co. KG´s aufgrund der Änderung der Praxis des Bundesverwaltungsamtes


    Seit Oktober 2017 besteht nach deutschem Recht das Erfordernis, den sog. „wirtschaftlich Berechtigten“ einer GmbH bzw. Personengesellschaft im Transparenzregister eintragen zu lassen. Wirtschaftlich Berechtigter nach dem Geldwäschegesetz ist jede natürliche Person, die mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an einer Gesellschaft kontrolliert.

     

    Bei GmbH & Co. KG´s (auch UG & Co. KG´s) wurde bislang weitestgehend nicht von einer Meldepflicht zum Transparenzregister ausgegangen, da sich die Angaben zum zumeist wirtschaftlich berechtigten Kommanditisten vermeintlich aus dem Handelsregister ergeben haben.

     

    Nunmehr hat sich jedoch die Praxis des Bundesverwaltungsamtes („BVA“), das die Erfüllung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Transparenzregister überprüft und die Nichteinhaltung mit Bußgeldern ahndet, entscheidend geändert.

     

    Denn das BVA hat kürzlich darauf hingewiesen, dass bei einer GmbH & Co. KG im Handelsregister lediglich die Haftsumme der Kommanditisten eingetragen ist, nicht aber die Pflichteinlage, die für die Bestimmung der Beteiligungsverhältnisse entscheidend ist. Da Haftsumme und Pflichteinlage erheblich voneinander abweichen können, lässt allein die Haftsumme keine Rückschlüsse auf die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse zu.

     

    Die aus dem Handelsregister ersichtlichen Informationen sind nach nunmehr geänderter Ansicht des BVA nicht mehr ausreichend, um zu klären, ob und gegebenenfalls welche Kommanditisten wirtschaftliche Berechtigte einer GmbH & Co. KG sind.

     

    Für nahezu jede GmbH & Co. KG besteht daher nun die Verpflichtung, ihre wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister zu melden.

     

    Sofern diese Meldepflicht nicht erfüllt wird, kann das BVA gegen die GmbH & Co. KG und den Geschäftsführer der Komplementärin Bußgelder von bis zu EUR 150.000 für einfache und bis zu EUR 1 Mio. für schwerwiegende Verstöße verhängen. Das BVA hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine verspätete Meldung zum Transparenzregister deutlich milder geahndet wird, als eine nicht erfolgte Meldung. Nach dem Bußgeldkatalog des BVA verfünffacht sich das Bußgeld bei Nicht-Meldern.

     

    Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben und/oder Unterstützung bei der Meldung des wirtschaftlich Berechtigten einer GmbH & Co. KG zum Transparenzregister benötigen, stehen Ihnen Volker Szpak und Petra Bolle gerne zur Verfügung.

     

    ADVANT Beiten berät Pidigi S.p.A. beim Erwerb wesentlicher Vermögenswerte der Sympatex Technologies GmbH aus der Insolvenz
    München, 5. Juni 2026 – ADVANT Beiten hat die italienische Pidigi S.p.A. mit…
    Weiterlesen
    Start von ersten Biologika-Rabattverträgen: ADVANT Beiten berät spectrumK
    Berlin, 4. Juni 2026 – Mit Wirkung zum 1. Juni 2026 sind die ersten exklusiven…
    Weiterlesen
    Neues Gesetz: Recht auf Reparatur gilt auch gegen Importeure!
    Seit dem 15.01.2026 liegt der Referentenentwurf eines Gesetzes vor, das u.a.…
    Weiterlesen
    Europa als Investitionsstandort: Stabilität trifft auf Reformdruck
    Trotz wirtschaftlicher Herausforderungen bleibt Europa für Unternehmen attraktiv…
    Weiterlesen
    Der Nexperia-Fall im Kontext der deutschen Investitionsprüfung
    Der Artikel von Dr. Christian von Wistinghausen, welcher in der ZASA 2026…
    Weiterlesen
    China verschärft Korruptionsstrafrecht: Neue Risiken bei Handelsvertreter- und Agenturmodellen
    Am 10. April 2026 veröffentlichten der Oberste Volksgerichtshof Chinas (Supreme…
    Weiterlesen
    ADVANT Beiten berät DGQ im Zusammenhang mit dem Einstieg von Montagu als Mehrheitsgesellschafter bei DQS
    Frankfurt, 7. Mai 2026 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten hat…
    Weiterlesen
    Beendigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in einer Hand
    Das OLG München nimmt bei der Vereinigung aller Gesellschaftsanteile einer…
    Weiterlesen
    Das EU-Mercosur-Abkommen ab dem 1. Mai 2026: Zollvorteile und neue Anforderungen für Unternehmen
    Mit Inkrafttreten des handelspolitischen Teils des EU-Mercosur-Abkommens zum…
    Weiterlesen