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    31.10.2024

    Treats für den Mittelstand und Existenzgründer


    Ab dem 1. November 2024 steht das neue Förderangebot "ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge" für Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen zur Verfügung. Einzigartig ist dabei, dass die Bürgschaftsbanken 100% der Kreditabsicherung übernehmen.

    Das Programm beruht auf einer Kooperation zwischen KfW, den Deutschen Bürgschaftsbanken, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Finanzen. Ziel ist es, den Mittelstand zu stärken, indem Gründungen, Unternehmensübernahmen sowie junge Unternehmen nachhaltig gefördert werden. 

    Gefördert werden 

    • natürliche Personen bei der Gründung eines gewerblichen Unternehmens oder einer freiberuflichen Existenz;
    • natürliche Personen bei der Übernahme eines gewerblichen Unternehmens, einer tätigen Beteiligung oder deren Aufstockung gefördert;
    • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen junger Unternehmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert;
    • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen.

    Antragstellerin bzw. Antragsteller müssen Teil der Geschäftsleitung sein.

    Das Programm besticht mit Vorteilen in wesentlichen Punkten der Finanzierung:

    Die Kredithöhe beträgt maximal EUR 500.000,00, wobei dieser Betrag nicht mehr als 35% der förderfähigen Kosten ausmachen darf. Der Kredit wird bei der Hausbank beantragt, die von der KfW refinanziert wird. Die Darlehensbeträge werden von der KfW zu günstigeren Zinssätzen zur Verfügung gestellt, da diese aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) stammen. Die Antragsteller profitieren so von günstigen Konditionen. 

    Die Auszahlung des Kreditbetrags erfolgt zu 100%. Neben dem Abruf in einer Summe besteht auch die Möglichkeit, den Abruf in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage vorzunehmen.

    Die Antragsteller müssen lediglich die persönliche Haftung übernehmen. Darüber hinaus benötigen die Antragsteller jedoch keine privaten Sicherheiten, sondern eine Bürgschaftsbank übernimmt eine 100%-Garantie. Diese entlasten die Hausbanken der Antragsteller vom Kreditausfallrisiko. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gewähren hierfür wiederum eine Rückgarantie des Bundes in Höhe von 80%. 

    Es stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung. Entweder ist eine Laufzeit von 15 Jahren mit fünf Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre möglich, oder eine Laufzeit von 10 Jahren mit zwei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit.

    Schließlich ist auch eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Finanzierungsinstrumenten für die Gesamtfinanzierung möglich.

    Der Ablauf der Beantragung eines Kredits im Rahmen des Förderangebots ist denkbar einfach und möglichst unbürokratisch ausgestaltet:

    1. Kredit bei der Hausbank beantragen bevor mit dem Vorhaben begonnen wird.
    2. Die Hausbank stellt einen Antrag zur Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank.
    3. Nach Bewilligung der Garantie stellt die Hausbank einen Antrag zur Refinanzierung bei der KfW.
    4. Förderzusage erhalten, Auszahlung des Kreditbetrags und Vorhaben starten.

    Dank der einfachen Ausgestaltung und der attraktiven Konditionen des Programms scheint dieses geeignet zu sein, Unternehmensgründungen und den Mittelstand wesentlich zu unterstützen. Dies wird den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Wie von den allen Beteiligten klargestellt, ist die Stabilität des Mittelstands und Förderung von Innovationen ein entscheidender Punkt für Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit.

    Detaillierte Informationen zur Antragstellung finden sich hier:
    kfw.de/077
    kapital.ermoeglicher.de

    Angelika Kapfer
    Simone Schmatz

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