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    25.02.2021

    Teures Schutzschirmverfahren – wie Unternehmen die Finanzierung frühzeitig sicherstellen


    Das Schutzschirmverfahren ist für viele Unternehmen in Zeiten von Corona die einzige Möglichkeit sich dauerhaft zu sanieren. Aufgrund der hohen Kosten des Schutzschirmverfahrens ist eine frühzeitige Planung der Finanzierung unerlässlich.

    Die Bildung von Rücklagen auf Guthabenkonten kann die Lösung sein.

     

    Zahlreiche Unternehmen in Deutschland stehen vor der Frage, ob sie die Corona-Krise überstehen. Aufgrund des staatlich verordneten Lockdowns sind viele stationäre Geschäfte und Restaurants geschlossen. Das Weihnachtsgeschäft ist ausgefallen, Karneval fand nicht statt und was Ostern ist, bleibt ungewiss. Die Umsatzrückgänge sind – ohne Übertreibung – dramatisch.

     

    Staatshilfen reichen nicht

     

    Um diese Krise zu überwinden, haben viele der betroffenen Unternehmen Staatshilfen beantragt oder beabsichtigen dies zu tun. Die Auszahlung dieser Hilfen gestaltet sich jedoch schwieriger als erhofft. Bereits die Antragstellung ist sehr formalistisch und kompliziert. Die Behörden sind angesichts der Vielzahl von Anträgen überfordert. Auf eine Entscheidung über ihren Antrag warten Unternehmen oft Monate. Im Bewusstsein dieser Problematik hat der Gesetzgeber die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht erneut verlängert. Bis zum 30. April 2021 gilt grundsätzlich: Beantragt ein von der Corona-Krise betroffenes Unternehmen bis Ende Februar 2021 staatliche Hilfen, die zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet sind, muss das Unternehmen trotz Insolvenzreife keinen Insolvenzantrag stellen.

     

    Nichtsdestotrotz ist bereits jetzt absehbar, dass zahlreiche von der Corona-Krise betroffene Unternehmen keine oder nicht ausreichende Staatshilfen erhalten werden und sich selber um ihre Rettung kümmern müssen und dies auch können.

     

    Schutzschirmverfahren als Ausweg

     

    Eine Möglichkeit bietet das sog. Schutzschirmverfahren. Dies ermöglicht drohend zahlungsunfähigen Unternehmen mit grundsätzlich funktionierendem Geschäftsmodell eine Sanierung in Eigenregie. Die bisherige Geschäftsführung bleibt voll handlungsbefugt. Ihr stehen sämtliche Instrumentarien der Insolvenzordnung zur Verfügung. So schützt der Schutzschirm vor Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger. Die Löhne und Gehälter werden für drei Monate von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt und die Hürden für einen gegebenenfalls erforderlichen Personalabbau sind gering.

     

    Nachteil: Hohe Kosten

     

    Eine ernste Hürde für die Durchführung eines solchen Schutzschirmverfahrens sind die damit verbundenen Kosten. Diese Kosten resultieren insbesondere aus den hohen Anforderungen an die Erstellung und Umsetzung des Sanierungskonzepts, das dem Schutzschirmverfahren zugrunde liegt. Diese Kosten müssen aus den liquiden Mitteln des Unternehmens beglichen werden. Dies ist jedoch schwierig, wenn die Barmittel des Unternehmens aufgrund der Krise aufgebraucht sind und das Unternehmen nur noch aus dem Kontokorrent lebt. Sobald die Banken von dem Schutzschirmverfahren erfahren, frieren sie die Kreditlinien in der Regel sofort ein.

     

    Frühzeitig Rücklagen auf Guthabenkonten schaffen

     

    In dieser Situation im Vorteil sind Unternehmen, die neben den Kontokorrentkonten noch über im Guthaben geführte Konten bei Banken verfügen, zu denen keine Kreditbeziehung besteht. Diese Konten kann ein drohend zahlungsunfähiges Unternehmen für die Finanzierung des Schutzschirmverfahrens nutzen. Stets ist aber darauf zu achten, dass die Verwendung dieser Mittel im Einklang mit den Finanzierungsverträgen des Unternehmens steht. Ohne eine sorgfältige Prüfung der einschlägigen Verfügungsbeschränkungen in den Kreditverträgen begibt sich die Geschäftsleitung ansonsten in die Gefahr einer persönlichen Haftung gegenüber den Banken und gegebenenfalls sogar einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

     

    Fazit

     

    Corona bedeutet vor allem eines: Unsicherheit. Umso wichtiger für jedes Unternehmen ist daher ein vorausschauendes Handeln. Mit Blick auf mögliche Zahlungsschwierigkeiten sollte das Schutzschirmverfahren als Lösung nicht außer Acht gelassen werden. Unternehmen sollten sich diese Option sichern und die hierfür erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

     

    Heinrich Meyer

     

    Dr. Moritz Handrup