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    11.11.2024

    Streit um Baden-Württemberg Pavillon auf der Weltausstellung in Dubai: ADVANT Beiten vertritt Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe erfolgreich gegen Land Baden-Württemberg

    Pressemitteilungen

    Freiburg, 11. November 2024 – Die internationale Wirtschaftskanzlei ADVANT Beiten hat die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) erfolgreich in einem in Politik und Presse viel beachteten Rechtsstreit um die Finanzierung des baden-württembergischen Pavillons auf der Expo 2020 in Dubai gegen das Land Baden-Württemberg vertreten. Das Landgericht Stuttgart lehnte die Schadensersatzklage des Landes mit Urteil vom 17. September 2024 ab und urteilte zugunsten der beteiligten Projektpartner. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

    Hintergrund: Baden-Württemberg war als einzige Region im Kreise von mehr als 190 Nationen mit einem eigenen Pavillon auf der Weltausstellung („Expo“) in Dubai vertreten und konnte sich in der Zeit vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 einem internationalen Publikum von mehr als 24 Millionen Besuchern präsentieren.

    Obwohl dies vom Land als „eine herausragende Gelegenheit und ein Meilenstein in der globalen Präsenz“ von Baden-Württemberg erkannt wurde, kam es nach Abschluss der Expo zu einem Streit über die Kostentragung für das mit rund EUR 15 Mio. veranschlagte Projekt, der letztendlich in das vom Landgericht Stuttgart entschiedene Klageverfahren mündete. Beklagte des Verfahrens waren die Ingenieurkammer Baden-Württemberg, die Fraunhofer Gesellschaft und die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe (FWTM), die über eine Projektgesellschaft das Projekt mit Sponsorengeldern verwirklichen wollten. Das Land wollte das Vorhaben zunächst nur politisch begleiten und sich lediglich mit EUR 2,8 Mio. für die Ausstellung beteiligen. Da jedoch zu wenige Sponsoren gefunden wurden, finanzierte das Land weitgehend auch die Kosten für den Pavillon-Bau. 

    Das Land Baden-Württemberg wollte in dem Verfahren gerichtlich feststellen lassen, dass die Partner des Projekts verpflichtet seien, ihm sämtliche Kosten zu ersetzen, die in Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts entstanden waren und noch entstehen würden.

    Das Landgericht Stuttgart entschied, dass keine Grundlage für die Haftung der drei Beklagten vorlag.

    Der Rechtsstreit war mehrfach Thema der lokalen wie überörtlichen Presse und beschäftigte auch einen Untersuchungsausschuss des Landtages: Link

    Berater Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG:

    ADVANT Beiten: Gerhard Manz, Dr. Barbara Mayer, Dr. Christian Osbahr (alle Gesellschaftsrecht/Prozessführung, Freiburg).

    Das Land Band-Württemberg wurde von CMS vertreten, weitere beteiligte Kanzleien auf Beklagtenseite waren Legasus (Ingenieurkammer) und Oppenländer (Fraunhofer).                

     

    Pressekontakt
    Frauke Reuther
    Manager Kommunikation
    ADVANT Beiten
    +49 (69) 75 60 95 - 570
    frauke.reuther@advant-beiten.com

    Gerhard Manz
    Rechtsanwalt
    ADVANT Beiten
    +49 (761) 150984 - 11
    gerhard.manz@advant-beiten.com

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