Die Eingangszahlen bei deutschen Zivilgerichten gehen seit Jahren zurück [BMJ | Pressemitteilungen | Rückgang der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten: Forschungsbericht an das Bundesjustizministerium übergeben]. Am 25. April 2023 hat das BJM einen Referentenentwurf [BMJ | Aktuelle Gesetzgebungsverfahren | Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit] vorgelegt, der dem entgegenwirken soll, in dem er ermöglicht, dass so genannte Commercial Chambers and Courts eingerichtet und Verfahren auf Englisch geführt werden können. Der Referentenentwurf erscheint allerdings mehr eine kosteneffiziente Möglichkeit zu sein, die Vorgaben des Koalitionsvertrags umzusetzen als tatsächlich die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ziviljustiz zu steigern. Aber warten wir die kommenden Entwürfe und Diskussionen im Parlament ab. Zu den ersten Eckpunkten der Commercial Courts berichtete unser Blog bereits im Februar diesen Jahres [Globalisierung von Gerichtsverfahren durch sog. Commercial Courts | Advant Beiten (advant-beiten.com)].
Nach dem Referentenentwurf sollen u.a. folgende Vorschläge umgesetzt werden:
Die Commercial Courts weisen gewisse Parallelen zu Schiedsverfahren auf, ohne wirklich attraktiver zu sein. Der große Vorteil der Schiedsgerichtsbarkeit ist weniger die Wahl einer beliebigen Sprache als vielmehr die Expertise der Schiedsrichter: Die Parteien können den nach ihrer Auffassung bestgeeigneten Streitentscheider bestimmen. Commercial Courts sind damit zwar ein erster Schritt in Richtung Modernisierung des deutschen Zivilverfahrens. Die grundlegenden Probleme werden dadurch nicht gelöst. Schon der aktuelle Referentenentwurf beinhaltet einige Punkte, die die Attraktivität dieser Gerichte schmälern. Beispielhaft genannt sei hier nur die Streitwertgrenze von EUR 1 Mio. Die Komplexität und Internationalität eines Verfahrens hängen selten mit dem Streitwert zusammenhängen.