Der US-Präsident Trump unterschrieb am 24. April 2025 eine Rechtsverordnung (Executive Order), wonach der Tiefseebergbau vorangetrieben werden soll. Ziel ist die Reduzierung der Abhängigkeit der US-Industrie von importierten kritischen Rohstoffen. Die US-Verwaltung wurde angewiesen, die Erteilung von Genehmigungen für den kommerziellen Abbau von Rohstoffen durch Tiefseebergbau in nationalen und internationalen Gewässern zu beschleunigen, vor allem, um Manganknollen zu ernten, welche reich an seltenen Metallen wie Mangan, Nickel, Kupfer und Kobalt sind.
Auch für die EU nimmt die Versorgungssicherheit in Bezug auf kritische Rohstoffe immer mehr an Bedeutung zu. Die EU strebt danach, die Gewinnung und Verarbeitung in der EU zu steigern und die Recyclingraten zu erhöhen, insbesondere bei Metallen, die in Zukunftstechnologien wie Offshore-Windturbinen und Elektrofahrzeugen verwendet werden. Deutschland folgt grundsätzlich diesem Leitbild. Der kommerzielle Abbau von Manganknollen zur Stärkung der Versorgungssicherheit ist bislang nicht vorgesehen.
Deutschland ist Mitglied der Internationalen Meeresbodenbehörde - International Seabed Authority („ISA“). Das Bergbaugesetzbuch der ISA enthält Regeln und Vorschriften für alle Bergbauaktivitäten auf dem tiefen Meeresboden, von der Prospektion und Exploration bis zum eigentlichen Abbau von Mineralien. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Tiefseebergbau werden jedoch derzeit noch diskutiert und verhandelt. Die ISA hat sich verpflichtet, für alle Tiefseeregionen, in denen Bergbauaktivitäten durchgeführt werden oder geplant sind, so genannte Regional Environmental Management Plans („REMPs“) zu erstellen. Diese Pläne gehen der Genehmigung einzelner Projekte voraus und sollen bei der Entscheidung über die Durchführung konkreter Projekte berücksichtigt werden. Es ist umstritten, ob sie verpflichtend sein sollten. Zweck dieser Pläne ist es, die Tiefseebergbau mit Umweltbelangen in Einklang zu bringen, Wissenslücken zu schließen und kollaterale Auswirkungen zu ermitteln sowie den Tiefseebergbau mit anderen zugelassenen Nutzungen, wie z.B. der Fischerei und der Verlegung von Unterseekabeln abzustimmen. Im Jahr 2012 wurde ein REMP für die Clarion-Clipperton-Zone im Zentralpazifik mit dem weltweit größten Manganknollengebiet angenommen. Weitere sind in Vorbereitung. Es werden auch Verhandlungen geführt, um die Erstellung und den Inhalt solcher REMPs zu standardisieren. Deutschland hat im Februar 2020 einen REMP-Antrag gestellt.
Die ISA hat auf den Erlass der Rechtsverordnung durch Präsident Trump, negativ reagiert und erklärt, dass jedes Vorhaben, das nicht im Einklang mit dem anerkannten internationalen Rahmen durchgeführt wird oder ein Versuch ist, das internationale Recht zu umgehen, rechtliche, diplomatische, wirtschaftliche, sicherheitspolitische und finanzielle und Risiken mit sich bringt. Sie fügte hinzu, dass eine „Umgehung“ der ISA- Aufsichtsbehörde gegen internationales Recht verstoßen würde. Laut der ISA, sind die Vertragsparteien des UN-Seerechtsübereinkommen („UNCLOS“) - so auch Deutschland – verpflichtet, den Erwerb oder die Ausübung jeglicher Rechte an Mineralien, die aus der Tiefsee gewonnen werden, durch Staaten, natürliche oder juristische Personen, die nicht in Übereinstimmung mit Teil XI des UNCLOS erfolgen, nicht anzuerkennen.
Trotz der gleichgelagerten Interessen der USA und der EU in Bezug auf die Versorgungssicherheit für kritische Rohstoffe ist fraglich, ob sich die EU oder Deutschland kurzfristig der US-Initiative zum Abbau von Manganknollen in der Tiefsee anschließen werden. Für den Fall, dass Manganknollen zukünftig nach Deutschland zur Weiterverarbeitung importiert werden, wird sich die Frage stellen, ob die Gewinnung in Übereinstimmung mit dem UNCLOS und den Vorgaben der ISA erfolgt ist, welche durch das Meeresbodenbergbaugesetz in das deutsche nationale Recht übernommen worden sind.
Dr. Christian von Wistinghausen
Danah El-Ismail