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    30.01.2023

    Hoffnung für Start-ups: Reform der Mitarbeiterbeteiligung geplant


    Nach den Plänen des Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP) soll es eine Reform der Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland geben, die vor allem Start-ups im Bereich der Mitarbeiterkapitalbeteiligung wettbewerbsfähiger machen soll – insbesondere im internationalen Vergleich. Die kapitalmäßige Beteiligung von Mitarbeitern verhilft Start-ups dazu, am Arbeitsmarkt konkurrenzfähig zu sein und Talenten attraktive Bedingungen bieten zu können.

     

    Teil der Reform soll künftig u.a. die Verbesserung der Dry-income Problematik sein, indem der steuerliche Freibetrag von EUR 1.440 auf EUR 5.000 heraufgesetzt wird. Eine Steuerpflicht besteht bei echten Beteiligungen grundsätzlich bereits bevor dem Arbeitnehmer Geld aus dem Verkauf seiner Beteiligung zugeflossen ist. Nach bislang zwölf Jahren müssen die Anteile spätestens versteuert werden. Dieser Zeitraum soll auf 20 Jahre verlängert werden.

     

    Grundsätzlich werden die geplanten Änderungen begrüßt. Erforderlich ist jedoch eine schnelle Umsetzung auf Gesetzgeberseite.

     

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