Am 10. Mai 2023 haben zehn Sachverständige im Rahmen einer Anhörung im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher zum Entwurf des Gesetzes Stellung genommen. Die Sachverständigen setzten sich aus Vertretern der Lehre, der Anwaltschaft, der Richterschaft und von Verbänden zusammen. Eine Veröffentlichung der umfassenden Stellungnahmen finden sie hier.
In unserem Blog haben wir bereits über den Referentenentwurf (Blogbeitrag vom 17.02.2023) sowie den Regierungsentwurf (Blogbeitrag vom 31.03.2023) berichtet.
Unter anderem haben die Sachverständigen die folgenden Punkte angesprochen und kritisiert:
Es bleibt abzuwarten, welche Punkte der Gesetzgeber aus der Anhörung im Rechtsausschuss aufgreifen wird und wie er die EU-Verbandsklagerichtlinie letztendlich im deutschen Recht umsetzen wird. Die Frist zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie läuft bereits zum 25. Juni 2023 ab.