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    10.05.2023

    Gesetzesentwurf zur Verbandsklage: Anhörung im Rechtsausschuss


    Am 10. Mai 2023 haben zehn Sachverständige im Rahmen einer Anhörung im Rechtsausschuss über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher zum Entwurf des Gesetzes Stellung genommen. Die Sachverständigen setzten sich aus Vertretern der Lehre, der Anwaltschaft, der Richterschaft und von Verbänden zusammen. Eine Veröffentlichung der umfassenden Stellungnahmen finden sie hier.

     

    In unserem Blog haben wir bereits über den Referentenentwurf (Blogbeitrag vom 17.02.2023) sowie den Regierungsentwurf (Blogbeitrag vom 31.03.2023) berichtet.

     

    Unter anderem haben die Sachverständigen die folgenden Punkte angesprochen und kritisiert:

     

    • Der Zeitpunkt, zu dem Verbraucher sich letztmalig zum Klageregister (Opt-in) anmelden können, müsse möglichst spät (aus Sicht des Verbraucherschutzes) oder relativ früh (zum Schutz der Unternehmen) festgelegt werden.
    • Das Verfahren müsse für Verbraucher und Unternehmer attraktiver werden, um z.B. massenhafte Parallel- und Folgeklagen zu vermeiden.
    • Für die klagenden Verbände bestünden unzumutbare administrative Hürden. Diese müssten abgebaut werden.
    • Die neue Verbandsklage solle geschädigten Verbrauchern einen Weg zur Kompensation ihrer Schäden bieten. Dabei sollte aber kein neuer Spielraum zum Missbrauch dieser Klagemöglichkeit gegenüber Unternehmen geschaffen werden.

     

    Es bleibt abzuwarten, welche Punkte der Gesetzgeber aus der Anhörung im Rechtsausschuss aufgreifen wird und wie er die EU-Verbandsklagerichtlinie letztendlich im deutschen Recht umsetzen wird. Die Frist zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie läuft bereits zum 25. Juni 2023 ab.

     

    Dr. Ralf Hafner

    Tobias Pörnbacher

     

    Zur besseren Lesbarkeit wird in dem vorliegenden Beitrag auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Es wird das generische Maskulin verwendet, wobei alle Geschlechter gleichermaßen gemeint sind.

     

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