Das Europäische Parlament hat am 8. Mai 2025 eine umfassende Reform der EU-weiten Prüfregeln für ausländische Investitionen verabschiedet. Ziel ist es, kritische Sektoren vor Sicherheitsrisiken zu schützen, ohne die Offenheit des Binnenmarktes zu gefährden. Der beschlossene Entwurf für eine Überarbeitung der EU FDI Screening Verordnung sieht verbindliche Prüfungen in Schlüsselbereichen vor und etabliert die Kommission als letzte Entscheidungsinstanz bei Streitfällen.
Der Berichterstatter des Parlaments, Raphaël Glucksmann (S&D, Frankreich), betonte:
„Bisher war das EU-System fragmentiert, teuer für Investor:innen und wenig wirksam gegen Risiken. Wenn Energieversorger, Medienkonzerne oder Schlüsselindustrien ungeprüft an ausländische Investoren – sei es aus China, den USA oder anderswo – verkauft werden, gefährdet das unsere Sicherheit und Souveränität. Mit den neuen Regeln schützen wir den Binnenmarkt, sichern kritische Sektoren und stärken die Wettbewerbsfähigkeit.“
Das bisherige EU FDI Screening-System von 2020 ermöglicht zwar nationale Prüfungen, bietet aber keine effektiven Instrumente für EU-weite Risiken. Die Reform reagiert auf geopolitische Spannungen und Vorfälle wie Investitionen in Häfen, Tech-Firmen oder Energieanlagen durch EU-fremde Staatsfonds oder Unternehmen.
Nach der Verabschiedung im Parlament beginnen nun die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Form der neuen EU Screening Verordnung beginnen. Das Parlament und der Rat müssen den endgültigen Rechtsakt noch verabschieden, bevor er in Kraft treten kann.
Die Reform zielt darauf ab, den EU-Binnenmarkt als attraktiven Investitionsstandort zu schützen, schließt aber Lücken in der Investitionsprüfung, die geopolitische Rivalen ausnutzen könnten. Indem die Kommission als „Schiedsrichterin“ gestärkt wird, setzt die EU ein klares Zeichen für mehr Handlungsfähigkeit der EU in einer Ära globaler Konkurrenz um wirtschaftliche Vorherrschaft.
Dr. Christian von Wistinghausen
Lelu Li