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    23.02.2021

    DSGVO-Bußgeld über 14,5 Millionen Euro abgewendet


    Die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen SE hat das im Jahr 2019 verhängte Rekordbußgeld in Höhe von EUR 14,5 Mio. vorerst abwenden können. Das Landgericht Berlin hält den von der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) erlassenen Bußgeldbescheid wegen „gravierender Mängel“ für unwirksam.

     

    DSGVO-Bußgeld in Rekordhöhe

     

    Im Herbst 2019 hatte die BlnBDI gegen die Immobiliengesellschaft das bis dahin höchste DSGVO-Bußgeld wegen der unzulässigen Speicherung von personenbezogenen Mieterdaten festgesetzt. Es seien teilweise Jahre alte Informationen zu Mieterinnen und Mietern, darunter Sozial-und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge, Steuerdaten und Informationen zu finanziellen Verhältnissen, ohne erkennbaren Zweck und Rechtsgrundlage gespeichert worden. Das verwendete Archivsystem habe überhaupt keine Möglichkeit vorgesehen, die nicht mehr erforderlichen Daten zu löschen. Dem Bußgeld waren zwei Vorortkontrollen der BlnBDI in den Jahren 2017 und 2019 vorausgegangen. Daher bemängelte die BlnBDI vor allem, dass der Datenschutzverstoß in diesem Zeitraum nicht abgeholfen worden war. Die Bemessung des Bußgeldes lag nach Angaben der BlnBDI – trotz der Rekordhöhe – allerdings nur ungefähr bei der Hälfte des von der DSGVO zugelassenen Rahmens.

     

    Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vorläufig erfolgreich

     

    Die Immobiliengesellschaft legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und dieser war nun erfolgreich. Das Landgericht Berlin stellt fest, dass der Bußgeldbescheid aufgrund gravierender Mängel nicht Grundlage eines Verfahrens sein könne. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Bußgeldbescheid Angaben zu konkreten Tathandlungen des Leitungspersonals der Deutsche Wohnen SE und zu dessen Verschulden enthalten müssen. Diese Angaben fehlten jedoch. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft kann nun binnen einer Woche ab Zustellung sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts einlegen. Die BlnBDI hat bereits angekündigt, die Staatsanwaltschaft hierum zu bitten. Die endgültige Entscheidung in dieser Sache steht also noch aus.

     

    Susanne Klein

     

    Lennart Kriebel